Fluggastrecht-Dienstleister im Test und Vergleich (2022)
In den letzten Wochen hat das Chaos am BER, aber auch an anderen Flughäfen Schlagzeilen gemacht. Aber welche Entschädigung steht Ihnen eigentlich zu, wenn sich Ihr Flug verspätet oder kurzfristig gestrichen wird? Und wie kommen Sie an diese, wenn die Airline zunächst nicht zahlen möchte? Wir haben einmal recherchiert und einen Vergleich verschiedener Optionen aufgestellt und erklären, woran Sie einen guten Fluggastrecht-Dienstleister erkennen.
Rechtsdienstleister für Fluggäste im Vergleich
Sofortentschädiger und Inkassoportale: Was ist der Unterschied?
Inkassoportale prüfen Ihre Forderung an eine Fluggesellschaft. Scheint die Forderung aussichtsreich, fordert das Inkassoportal die Entschädigung in Ihrem Namen ein, nachdem Sie eine entsprechende Vollmacht erteilt haben. Kosten entstehen Ihnen nur im Fall eines Erfolgs, denn in diesem Fall behält der Dienstleister einen Teil der Entschädigungszahlung als Provision. Die Höhe dieser Provision variiert zwischen den Anbietern.
Teilweise macht es dort auch einen Unterschied, ob sich das Fluggastportal lediglich an die Airline wendet oder aber einen Partneranwalt hinzuziehen musste, um die Entschädigung zu erhalten. Gerade wenn es aufwendiger ist, die Zahlung zu erhalten, kann sich das sehr lange hinziehen. Kunden müssen aber selbst wenig machen.
Sofortentschädiger hingegen zahlen sofort die Entschädigung abzüglich einer Provision aus, da sie den Reisenden ihre Forderung quasi abkaufen. Sie prüfen Forderungen sorgfältiger als Inkassoportale. Zwar erhält man hier sofort Geld, aber die Provision kann höher ausfallen als bei Inkasso-Dienstleistern.
Nicht nur Entschädigungen
Teilweise bieten Rechtsdienstleister noch weitere Services an. Zum Beispiel kümmern sich einige Dienstleister auch um die Rückerstattung von Ticketpreisen oder Schadenersatz bei verlorenem Gepäck. Andere haben sich jedoch ausschließlich auf Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge spezialisiert.
Darauf sollten Sie achten
Achten Sie bei Anbietern, die sowohl Inkassodienstleistungen als auch Sofortentschädigungen anbieten darauf, dass Sie wirklich die gewünschte Leistung erhalten – insbesondere, wenn es Ihnen darauf ankommt, schnell entschädigt zu werden. Hier ist es unter Umständen besser, sich einen Anbieter zu suchen, der ausschließlich Sofortentschädigungen anbietet.
Fluggasthelfer im Vergleich
In dieser Tabelle finden Sie einen Vergleich der Provision, die verschiedene Fluggasthelfer-Unternehmen für das erfolgreiche Durchsetzen einer Entschädigungsforderung oder deren Kauf nehmen. Um die Vergleichbarkeit zu verbessern, konzentriert sich dieser Provisionsvergleich auf das Thema Entschädigungen nach EU-Verordnung 261/04.
Portal | Erfolgsprovision bei Inkasso | Abzug bei Sofortentschädigung | Bewertung bei Trustpilot (Sterne) |
Airhelp.com | 35 %, 50% bei Einschalten eines Anwalts | – | 4,6 |
Aviclaim.de | 25 % zzgl. niederländischer Umsatzsteuer (21 %) | – | 3,2 |
Captain-frank.com | 30 % | – | 4,9 |
Claimflights.de | 66,97 € bei 250 € Entschädigung, 107,01 bei 400 € Entschädigung, 160,65 bei 600 € Entschädigung | – | 4,1 |
Compensation2go.com | – | 34,5 % | – |
Complane.de | Im Beispiel auf der Seite: 28,56 % | – | 4,2 |
Ersatz-pilot.de | – | Flüge der letzten 90 Tage: 40 % für Kurzstrecken, 37,5 % bei Mittelstrecken, 29 % bei Langstrecken; Weiter zurückliegende Flüge: 33,6 % bei Kurzstrecken, 31,5 % bei Mittelstrecken, 25 % bei Langstrecken | 4,9 |
EUflight.de | 26 – 36 % zzgl. Mehrwertsteuer | 2,7 | |
EUclaim.de | 29 % zzgl. 33 € Verwaltungsgebühr | – | 4,8 |
Fairplane.de | 24-35 % | – | 4,5 |
Flightright.de | 20 – 30 % zzgl. Mehrwertsteuer | – | 4,7 |
Flug-erstattung.de | 33,3 % | individuell, Flug-Erstattung peilt mindestens 50 % an | – |
Flugrueckerstattung.de | 31,25 % | – | – |
Flug-verspaetet.de | 29 % | – | – |
Flugrecht.de | 20 – 30 % zgl. Mehrwertsteuer | – | 4,4 |
Myflyright.com | 25 % zzgl. Mehrwertsteuer | 35 % zzgl. Mehrwertsteuer | 4,7 |
Passengersfriend.de | 36 % | – | – |
Late-fly.eu | 25 % | – | 3,8 |
Wirkaufendeinenflug.de | 25 % zzgl. Mehrwertsteuer | 35 % zzgl. Mehrwertsteuer | 4,6 |
Stand: 21.07.2022
Drei Fluggasthelfer im Detail
Inkasso-Dienstleister: Flightright.de
Flightright ist ein 2010 gegründeter Inkasso-Dienstleister, der für eine Erfolgsprovision Forderungen von Schadenersatz oder Ticketpreis-Rückerstattungen für Fluggäste durchsetzt. In einer Beispielrechnung auf der Seite erhält ein Kunde, der eine Forderung von 600 Euro durchsetzen lässt, 407,22 Euro, nachdem Flightright die Entschädigung erfolgreich eingefordert hat. Flightright behält 162 Euro, zu denen noch 30,78 Euro Mehrwertsteuer hinzukommen. Der Service von Flightright kann auch in Großbritannien, Österreich, Italien, Frankreich, Spanien und Schweden in der jeweiligen Landessprache genutzt werden.
Sofortentschädiger: Compensation2go.com
Als Sofortentschädiger kauft Compensation2Go Ansprüche auf Entschädigung gegen Fluggesellschaften. Der Kaufpreis entspricht der Entschädigung abzüglich 34,5 Prozent, die Mehrwertsteuer ist hier schon inbegriffen. Die Seite wirbt damit, dass man ab dem Zeitpunkt, an dem Compensation2Go die Anfrage bestätigt (in der Regel am selben oder am folgenden Werktag), nur 24 Stunden auf die Auszahlung warten muss. Compensation2Go agiert bei Entschädigungen als reiner Sofortentschädiger, aber zur Compensation2Go GmbH gehört auch der Rechtsdienstleister Coronaritter, der gegen eine Erfolgsprovision die Preise für Flugtickets, Pauschalreisen und Kreuzfahrten zurückfordert.
Hybrid: Myflyright.com
Myflyright bietet sowohl Sofortentschädigungen als auch Inkassoleistungen an. Erstere sind mit einer Servicegebühr von 35 Prozent zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer teurer als Inkassoleistungen, für die eine Erfolgsprovision von 25 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer anfällt. Myflyright bietet auch an, Forderungen für Ticketrückerstattungen und Gepäckprobleme durchzusetzen, hier konnten wir auf der Website des Anbieters jedoch keine pauschalen Preise finden.
Stiftung Warentest (2020): Erfahrung und Transparenz
2020 vergleicht Stiftung Warentest verschiedene Rechtsdienstleister und Sofortentschädiger. In erster Linie handelt es sich um einen Preisvergleich, den wir lieber noch einmal selbst durchgeführt haben, weil sich in den letzten Jahren viel bei den verschiedenen Fluggasthelfern geändert hat. Der Artikel enthält jedoch auch verschiedene nützliche Ratschläge für Fluggäste und hebt hervor, dass Kunden bei EUclaim die Korrespondenz über ihren Fall mitverfolgen können und dass Fairplane und Flightright – und damit indirekt auch Flugrecht, da Flugrecht mit Flightright zusammenarbeitet – besonders viel Erfahrung mitbringen (Quelle).
Abtretung bei Inkasso-Portalen
Einige Inkasso-Portale erwarten – entweder kategorisch oder bei einigen Fällen -, dass man seine Ansprüche an das Portal schriftlich und mit Unterschrift abtritt. Das bedeutet ein gewisses Risiko, weil es eine Kündigung erschwert und man die Ansprüche im Fall einer Insolvenz des Portals verlieren würde.
Darauf sollten Sie beim Vergleich achten
- Erhalten Sie die Art von Dienstleistung, die Sie haben wollen?
- Fordert der Anbieter nur Entschädigungen oder auch andere Ansprüche wie zum Beispiel Hotelkosten ein?
- Wie hoch ist die Erfolgsprovision, die Servicegebühr oder das Honorar? Müssen Sie mehr zahlen, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird?
- Sind die Preise transparent? (Viele Portale geben nur Preisspannen an oder Preise exklusive Mehrwertsteuer)
- Wollen Inkasso-Portale nur eine Bevollmächtigung oder lassen sie sich die Ansprüche abtreten?
- Handelt es sich um einen erfahrenen Anbieter?
- Wie haben andere Kunden den Anbieter bewertet?
So kommen Sie sonst noch an Ihre Entschädigung
Wenn die Airline nicht zahlt
Oft zahlen die Fluggesellschaften die Entschädigung, aber es kann auch passieren, dass Sie Ihnen mit einer Ablehnung oder lange überhaupt nicht antworten. In dieser Situation können Sie
- sich an eine Schlichtungsstelle wenden
- auf die Auszahlung der Entschädigung klagen
- ein Fluggasthelferportal nutzen (Sofortentschädiger oder Inkasso-Portal)
Vor- und Nachteile der Optionen im Vergleich
Option | Vorteile | Nachteile |
Fluggesellschaft direkt anschreiben | Kostenlos Geht einfach per App Auszahlung der Entschädigung in voller Höhe |
Fluggesellschaft kann Zahlung verweigern |
Schlichtungsstelle | Kostenlos | Erst nach Antwort oder 2 Monate Warten auf eine Antwort der Fluggesellschaft möglich Empfehlung ist nicht bindend |
Klage mit Anwalt | Bei Erfolg erhalten Sie die Entschädigung in voller Höhe und die Fluggesellschaft trägt die Gerichtskosten Überschaubare Kosten mit einer Rechtsschutzversicherung |
Wenn die Klage nicht erfolgreich ist, tragen Sie oder Ihre Versicherung die Gerichtskosten |
Inkasso-Portal | Wenig Aufwand von Ihrer Seite Kosten nur im Erfolgsfall |
Erfolgsprovision |
Sofortentschädiger | Entschädigung sofort und unabhängig vom tatsächlichen Erfolg des Dienstleisters gegenüber der Fluggesellschaft | Teilweise höhere Erfolgsprovision Sofortentschädiger kaufen nur Forderungen, die gute Erfolgsaussichten haben |
Im Video: Was ist besser – Flightright nutzen oder Entschädigung selber durchsetzen?
Flug verspätet oder annulliert: Was steht Ihnen zu?
Fluggastrechte in der EU
Die Fluggastrechtverordnung der EU gilt für folgende Flüge:
- Flüge, die innerhalb der EU durchgeführt werden
- Flüge, die von der EU aus starten
- Flüge, die in der EU landen und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden
Zusätzlich zu den EU-Ländern werden Island, Norwegen und die Schweiz einbezogen. Die Verordnung legt fest, dass Reisenden bei Verspätungen über zwei Stunden oder ausfallenden Flügen, für die die Fluggesellschaft verantwortlich ist, Entschädigungen oder zumindest bestimmte Betreuungsleistungen zustehen.
Bei einer Verspätung über drei Stunden können Fluggäste eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro fordern. Fällt ein Flug aus, müssen Sie übrigens keine Gutscheine als Entschädigung akzeptieren, sondern können darauf bestehen, dass die Fluggesellschaft den Ticketpreis erstattet.
Wann bekommen Sie eine Entschädigung?
Kommt Ihr Flug weniger als zwei Stunden zu spät, haben Sie keinen Anspruch auf besondere Leistungen der Airline. Bei einer Verspätung über zwei Stunden muss die Airline ihre Kunden während der Wartezeit mit Snacks und Getränken versorgen. Bei Verspätungen über drei Stunden muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen. Deren Höhe hängt davon ab, wie gravierend die Verspätung ist und wie weit die Flugstrecke war.
Verspätet sich der Abflug um mindestens fünf Stunden, können die Fluggäste vom Vertrag zurücktreten und sich den Preis des Tickets erstatten lassen.
Welche Entschädigung steht Ihnen bei welcher Verspätung zu?
Flüge innerhalb der EU
- Verspätung über drei Stunden bei einem Flug bis 1.500 km: 250 Euro
- Verspätung über drei Stunden bei einem Flug über 1.500 km: 400 Euro
Flugziel außerhalb der EU
- Verspätung von mindestens drei Stunden auf einem Kurzstreckenflug (bis 1.500 km): 250 Euro
- Verspätung von mindestens drei Stunden auf einem Mittelstreckenflug (1.500 – 3.500 km): 400 Euro
- Verspätung von drei bis vier Stunden auf einem Langstreckenflug (ab 3.500 km): 300 Euro
- Verspätung von mindestens vier Stunden auf einem Langstreckenflug: 600 Euro
Darüber hinaus kann die Fluggesellschaft Ihnen weiteren Schadenersatz schulden, wenn Sie zum Beispiel einen wichtigen Termin verpassen. Sie kann allerdings die Ausgleichszahlungen darauf anrechnen.
Flugannullierung: Das steht Ihnen zu
Wird Ihr Flug annulliert, kommt es bei der Entschädigung darauf an, wann die Fluggesellschaft Sie über die Annullierung informiert und ob Sie Ihnen eine passende alternative Beförderung anbieten kann.
- Erfahren Sie mindestens 14 Tage vor dem Abflug von der Annullierung, muss die Fluggesellschaft Ihnen keine Entschädigung zahlen. Sie muss Ihnen aber eine alternative Beförderung – mit dem Flugzeug oder einem anderen Verkehrsmittel – anbieten oder Ihnen den Ticketpreis erstatten. Lässt sie die Frist verstreichen, können Sie selbst einen anderen Flug buchen. Alternativ können Sie sich den Preis zurückerstatten lassen.
- Erfahren Sie 13 bis sieben Tage vor dem Abflug von der Annullierung, muss die Fluggesellschaft Ihnen innerhalb dieser Frist eine Ersatzbeförderung anbieten, bei der Sie maximal zwei Stunden früher starten und maximal vier Stunden später ankommen. Andernfalls muss Sie Ihnen je nach Länge des Fluges eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zahlen. Es gelten die gleichen Regeln für die eigenständige Organisation eines Ersatzflugs und den Rücktritt vom Vertrag.
- Werden Sie weniger als sieben Tage vor dem Abflug informiert, darf die Ersatzbeförderung maximal eine Stunde früher beginnen und maximal zwei Stunden später ankommen. Ansonsten schuldet die Airline Ihnen eine Ausgleichszahlung und darf sie nur kürzen, wenn die Verzögerung weniger als drei (Mittelstrecke) oder vier (Langstrecke) Stunden beträgt. Es gelten die gleichen Regeln für eigenständige Organisation einer Ersatzbeförderung, wenn die Airline dies nicht tut, und die Erstattung des Preises.
Die Airline muss nicht immer zahlen
Geht die Verspätung oder Annullierung auf eine Ursache zurück, auf welche die Airline keinen Einfluss hatte – zum Beispiel extreme Wetterverhältnisse, gegen die auch gute Vorbereitung nicht hilft, oder ein Vogelschlag -, ist die Airline zwar dafür zuständig, eine alternative Beförderung zu organisieren. Eine Entschädigung muss sie aber nicht zahlen.
Entschädigung einfordern: So gehen Sie vor
Wollen Sie eine Entschädigung für einen Flug einfordern, der unter die EU-Verordnung zu Fluggastrechten fällt, müssen Sie dies bei der Airline tun, die den Flug durchgeführt hat. Das gilt auch, wenn Sie ihn bei einer anderen Airline gebucht haben. Fällt Ihr Flug nicht unter die EU-Verordnung, aber unter das Montrealer Übereinkommen, sieht es anders aus. Hier können Sie sich bei einem Flug, den Sie bei einer Airline gebucht haben, aber der von einer anderen durchgeführt wurde, entscheiden, von wem Sie die Entschädigung einfordern. War der Flug Teil einer Pauschalreise, ist der Reiseveranstalter ihr Ansprechpartner – hier können Sie eine Preisminderung fordern.
Online finden Sie eine Vielzahl von Musterschreiben für das Einfordern von Entschädigungen und Kostenerstattungen und Rechner, mit denen Sie ausrechnen können, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und wie hoch diese ist.
Tipp: Nutzen Sie die kostenlose App “Flugärger”
Mit der App “Flugärger” können Sie die Höhe Ihrer Forderung ausrechnen und sie bei der betreffenden Airline einreichen. Die App ist kostenlos und kommt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auf deren Website haben Sie auch die Möglichkeit, den Dienst im Browser zu nutzen.
Fazit
Falls Sie in den letzten drei Jahren geflogen sind und Ihr Flug entweder ausgefallen ist oder deutlich verspätet war, sollten Sie überprüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Steht Ihnen eine Entschädigung zu, aber die Airline antwortet entweder nicht oder hat eine Zahlung abgelehnt, gibt es mehrere Wege, auf denen Sie unter Umständen doch noch an Ihre Entschädigung oder einen Teil davon kommen können. Eine Option ist es, eines der vielen Fluggastrecht-Portale zu nutzen: Hier setzt ein Unternehmen entweder Ihre Forderung im Austausch gegen eine Erfolgsprovision durch oder kauft Ihnen Ihren Anspruch gegen die Airline sofort ab. Die Leistungen und Preise der verschiedenen Dienstleister sind sehr unterschiedlich, daher empfiehlt sich ein Vergleich.