Zeckenbiss: So schützt man sich gegen die unangenehmen Folgen
Ob nun joggen, wandern oder doch nur ein gemütlicher Spaziergang – der Wald gehört für uns zu den beliebtesten Orten der Freizeitgestaltung. Mit dem Eintritt sommerlicher Temperaturen suchen wir diesen Rückzugsort nicht nur immer öfter auf, sondern machen ebenso die Bekanntschaft mit dessen Plagegeistern, den Zecken. Umso mehr drängt sich die Frage auf, wie man sich gegen derartige Zeckenbisse schützen kann.
Auf Tuchfühlung mit einer Zecke
Experten zufolge verstecken sich Zecken gerne auf hohem Gras, in Gebüschen und im Unterholz. Dahingehend streift man sie in gewissem Maßen von den Pflanzen ab. Befinden sie sich einmal auf dem menschlichen Körper, fangen sie nicht sofort an zu saugen. Stattdessen begeben sie sich auf die Suche nach einer warmen und weichen Hautstelle. Vor diesem Hintergrund sind sie in der Regel unter den Achseln, in den Kniekehlen oder am Haaransatz zu finden.
Zeckenbisse rufen gefährliche Krankheiten hervor
Unserer Angst gilt nicht dem eigentlichen Zeckenbiss. Vielmehr versetzen uns die Folgen und möglichen Krankheiten eines Zeckenbiss in Angst und Schrecken. Somit kann ein Zeckenbiss Krankheiten, wie zum Beispiel Borreliose, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Myelitis auslösen. Von ihnen geht eine überaus hohe Gefahr aus, da sie mit Viren und Bakterien infiziert sind. Einen vorbeugenden Schutz gibt es nicht gegen alle drei Krankheitsbilder, sodass im schlimmsten Fall Langzeitfolgen wie etwa Lähmungen, Gehirnhautentzündungen und Rückenmarksverletzungen auftreten.
Wie schützt man sich gegen Zeckenbisse?
Damit man gar nicht erst in Berührung mit den unliebsamen Saugern gelangt, ist es sinnvoll sämtliche Körperteile abzudecken. In dem Zusammenhang empfiehlt es sich Waldspaziergänge durch die Natur nur mit langer Hose und geschlossenen Schuhen zu unternehmen. Dieser bestehende Schutz lässt sich auch erhöhen, indem die Hose in die Socken gesteckt wird. Zwar können sich die Zecken auf der Kleidung breit machen, jedoch brauchen sie sehr viel länger, bis sie eine warm weiche Stelle gefunden haben. Somit bleibt dem Wandernden mehr Zeit sich von den Zecken zu befreien.
Kleidung abschütteln nicht vergessen
Weiterhin ist es nach jedem Waldspaziergang ratsam, die getragene Kleidung abzuschütteln. Um wirklich sicherzugehen, dass sich keine Zecke eingenistet hat, sollte die Haut anschließend gründlich untersucht werden. Darüberhinaus empfiehlt es sich ein wirksames Zeckenmittel aufzutragen, damit die Zecken fernbleiben.
Zecke hat zugebissen: was ist zu tun
Sofern die Zecke noch immer auf der Suche nach einer passenden Stelle ist und sich nicht festgebissen hat, kann sie problemlos mit einer Pinzette oder dem wegwischen von der Haut entfernt werden. Hat sie in der Zwischenzeit jedoch ein passendes Plätzchen gefunden und zugestochen, sollte so schnell wie möglich gehandelt werden. Zur Entfernung können drei Methoden angewandt werden:
Zeckenkarte
Unter Einsatz der sogenannten Zeckenkarte lässt sich die Zecke leicht und unkompliziert entfernen. Mithilfe einer Einkerbung wird die Zecke in der Karte fixiert und aus der Haut geschoben. Dadurch wird die Möglichkeit des Austritts gefährlicher Bakterien reduziert. Nicht größer als eine EC-Karte (Girokonto im Test) kann sie ohne Probleme bei sämtliche Aktivitäten im Freien mitgenommen werden.
Zeckenzangen
Alternativ kann die Zecke auch vorsichtig mit einer Zeckenzange entfernt werden. Hierbei wird sie unter vorsichtigem Drehen entfernt. Im Zuge der Entfernung ist darauf zu achten, dass die Zecke keinesfalls zerquetscht wird.
Im schlimmsten Fall den Arzt aufsuchen
Bei Unsicherheit ob die Zecke ordnungsgemäß entfernt wurde oder Entstehen von Rötungen, sollte der Hausarzt umgehend aufgesucht werden.
Zeckenbisse in der privaten Unfallversicherung
Geht man von der allgemeinen Definition des Begriffs Unfall aus, dürfte der Zeckenbiss als Ursache eigentlich in der privaten Unfallversicherung (Unfallversicherung im Test) erfasst sein. Schließlich ist er
- plötzlich
- von außen
- auf den Körper wirkend und
- unfreiwillig
Im Unterschied zu den allseits bekannten körperlichen Einschränkungen eines Unfalls, ruft ein Zeckenbiss lediglich Infektionskrankheiten hervor. Laut den Ausschlusstatbeständen sind eben diese Krankheiten nicht durch die Unfallversicherung gedeckt. Demnach sind Infektionen ausgeschlossen, wenn sie durch Insektenstiche- und bisse oder sonstige Haut- und Schleimhautverletzungen hervorgerufen wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Organismus gelangten. Im Konkreten bedeutet dies, dass für die Folgen eines Zeckenbisses keinerlei Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht.
Erweiterungsklausel sichert Zeckenbiss ab
Jedoch haben einige Versicherer ihren Versicherungsschutz um die Erweiterungsklausel erweitert, sodass auch die Folgen eines Zeckenbisses abgesichert sind. Nichtsdestotrotz ist bei dieser Klausel Vorsicht geboten. Schließlich legen Versicherer ihren Schutz unterschiedlich aus. Somit gibt es Versicherer, die die Krankheit FSME absichern, nicht aber Borreliose. Demgegenüber wird die Definition dieser Klausel von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausgelegt. In dem Zusammenhang gibt es Versicherer, die den Ausbruch der Krankheit als Unfallereignis werten, während andere Assekuranzen die Impfungen und ihre Folgeschäden in ihren Versicherungsschutz integrieren.
Von Versicherer zu Versicherer werden die Bedingungen unterschiedlich ausgelegt
Unterschiede lassen sich ebenso in der Gewähr von Versicherungsleistungen beobachten. Dahingehend gibt es Versicherer, die nur Invalidität absichern. Im Gegenzug beinhalten andere Policen Leistungsarten wie zum Beispiel Krankenhaustagegeld und die Unfallrente. Daneben legen einige Versicherungsgesellschaften zeitliche Vorgaben zugrunde, wann das Unfallereginis passiert bzw. gemeldet ist. Wiederum andere legen ihr Hauptaugenmerk darauf, dass der Krankheitsausbruuch innerhalb der Vertragslaufzeit geschehen ist.
Checkliste für die Absicherung eines Zeckenbisses
Damit ein Zeckenbiss innerhalb der Unfallversicherung abgesichert ist, sollte der Versicherungsabschluss bzw. die Durchsicht der bestehenden Versicherungsunterlagen unter Berücksichtigung folgender Fragestellungen vollzogen werden:
- Welche Infektionskrankheiten sind abgesichert?
- Sind auch Impfungen gegen Infektionskrankheiten im Versicherungsschutz enthalten? Wenn ja, welche?
- Welche Versicherungsleistungen werden erbracht?
- Welche Fristen müssen eingehalten werden?
- Welche Voraussetzungen/Einschränkungen hält die Infektionsklausel bereit?
- Welche Personen sind im Versichertenkreis enthalten?
- Welche weiteren geringfügigen Verletzungen können noch versichert werden?
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Fazit
Zeckenbisse sollten keinesfalls unterschätzt werden. Denn haben sie erstmal ein warmes, weiches Plätzen auf dem Körper gefunden, richtet ihre Anwesenheit gesundheitliche Schäden an, wie zum Beispiel Frühsommer-Meningoenzephalitis. Damit derartige Krankheitserscheinungen auch abgesichert sind, sollten Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Unfallversicherung darauf achten, dass sie die sogenannte Erweiterungsklausel enthält.