Fahrrad geklaut – wie man sich am besten gegen Diebe absichert
Viele von uns schätzen einen aktiven Lebensstil und die Fortbewegung mit dem eigenen Fahrrad. Eben diese Liebe zum Fahrrad und damit verbundene Wertschätzung haben auch potenzielle Diebe erkannt, sodass es bundesweit zu häufigeren Fahrraddiebstählen kommt. Umso eher drängt sich die Frage auf, was im Falle eines Fahrraddiebstahls zu tun ist und wie man diesen am besten verhindern kann.
Fahrraddiebstahl in Deutschland
Mit dem Einbruch (Einbruchsrisiko im Winter) der Sommerzeit und der baldigen Ferien werden vermehrt Fahrradfahrer auf den Straßen und Wegen registriert. Mit steigender Beliebtheit des Zweirads erhöht sich auch das besonders gefürchtete Diebstahlrisiko. Insbesondere das Jahr 2014 hat im Bereich des Fahrradklaus explodierende Ausmaße angenommen. Zu diesem Zeitpunkt wurden insgesamt 339.760 fahrradbetreffende Straftaten zur Anzeige gebracht. Von diesen werden lediglich 9,6 Prozent aufgeklärt, sodass in den meisten Fällen kaum Hoffnung auf ein zweites Wiedersehen mit dem geliebten Drahtesel besteht.
Einen kühlen Kopf bewahren
Wurde das geliebte Fahrrad gestohlen, macht sich schnell Wut und Zorn bei dem Diebstahlopfer breit. Umso wichtiger ist es, die Ruhe zu bewahren und sich nicht aufzuregen. Vielmehr sollte man sicher gehen, wo das Fahrrad abgestellt wurde. Manchmal hat man nur vergessen, dass es diesmal eine Straße weiter steht oder von einem Freund ausgeliehen wurde.
Vorgehen nach einem Fahrraddiebstahl
Stellt sich jedoch heraus, dass das Fahrrad gestohlen wurde, sollte folgendes Vorgehen beachtet werden:
1. Schritt: Informationen sammeln
Hierbei geht es in erster Linie darum , so viele Informationen über das gestohlene Fahrrad zusammenzustellen, wie es nur möglich ist. In dem Fall sind Kennzeichen wie Bilder, Codierungen und Rahmennummern sehr unterstützend. Um in den Besitz der Rahmennummer zu kommen, genügt ein Anruf bei dem Fahrradhändler. Dieser führt in der Regel eine Akte zu jedem Fahrrad, das zum Verkauf steht. Neben der Auflistung etwaiger Merkmale, sollte auch der Tathergang stichwortartig beschrieben werden.
2. Schritt: Anzeige erstatten bei der Polizei
Nach Erfassung sämtlicher Hinweise, wie beispielsweise Farbe, Rahmengröße und Rahmennummer kann der Polizei ein möglichst detaillierter Diebstahlbericht vorgelegt werden. Je mehr Information er enthält, desto besser. Von entscheidender Bedeutung ist es, dass die Polizei bereits am Diebstahlort angerufen wird. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit für das Auftauchen des Fahrrads dort am größten. Die Erstattung einer Anzeige ist bindend für die Inanspruchnahme der jeweiligen Versicherungsleistung. In dem Fall müssen der Versicherung und Polizei folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Rechnung über den Fahrradkauf
- Rahmennummer
- Festhalten eindeutiger Kennzeichen: Marke, Farbe, Zubehör etc.
- Fahrradpass
- Foto des Fahrrads
Fehlt die Rahmennummer des Fahrrads, stellt die Polizei ihre Ermittlungen ein. Ohne die Rahmennummer wäre eine eindeutige Zuordnung des Fahrrads so gut wie unmöglich.
Wann zahlt die Versicherung?
Damit die Versicherungsbranche in einem derartigen Fall überhaupt aktiv wird, muss der Polizei zuvor eine Anzeige zugegangen sein. Wurde das geliebte Fahrrad aus dem Haus oder der dazugehörigen Garage entwendet, können die Versicherungsleistungen der Hausratversicherung (Hausratversicherung im Test) in Anspruch genommen werden. Damit diese in Leistungsbereitschaft tritt, muss ein Zeitraum von drei Wochen vergehen, der das Auffinden des Fahrrads nahezu ausschließt. Zudem muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass die Räumlichkeiten zum Zeitpunkt des Diebstahls verschlossen waren.
Zusatzschutz durch Fahrradversicherung
Jedoch werden die meisten Fahrraddiebstähle an öffentlichen Plätzen begangen, sodass der Hausratversicherungsschutz entfällt. In dem Fall müssen sie Fahrradfahrer mit einem zusätzlichen Versicherungsschutz in Form einer Fahrradversicherung (Fahrradversicherung im Test) absichern. Hierbei ist es wichtig, die Leistungen der unterschiedlichen Policen genauestens unter die Lupe zu nehmen. Häufig schreiten Versicherer erst zur Leistungspflicht, wenn ein besonders qualitatives Schloss aufgeknackt wurde. Eine weitere Einschränkung gestaltet sich hinsichtlich der Uhrzeit. Somit muss das Fahrrad zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens gestohlen und von Augenzeugen gesehen worden sein.
Fahrrad per GPS schützen
Mittlerweile haben sich Sicherungstechniken auf dem Markt etabliert, die eine standortgenaue Überwachung des Fahrrads ermöglichen. Integriert in ein Original Serienrücklicht mit STVZO Zulassung ortet ein Chip unmittelbar nach Installation in Echtzeit das gestohlene Fahrrad. Dabei erfolgt die Konfiguration und Bedienung intuitiv per Smartphone-App (iOS und Android) Im Fall eines Fahrraddiebsstahls sendet der Chip den Alarm direkt per Push-Message aufs Handy. Auf die Weise bringt man den Ort und Straßennamen des Fahrrads in Erfahrung. Sehr vorteilhaft sind jene Tracker, die nicht nur auf Knopfdruck, sondern auch per Anruf den gegenwärtigen Standort des Fahrrads verraten. Dadurch können mehr als eine Person nach dem gestohlenen Fahrrad suchen.
Empfehlungen zur Prävention
Damit in Zukunft keinerlei Fahrraddiebstähle zu Tage rücken, ist es sinnvoll einige Tipps zu beherzigen:
Fahrrad niemals aus den Augen lassen
Das Fahrrad sollte zu keinem Zeitpunkt aus den Augen gelassen werden. Vor allem dann nicht, wenn es nicht abgeschlossen ist. Zudem sollte es an einen festen Gegenstand, wie zum Beispiel einer Laterne angebracht werden.
Anschaffung eines qualitativ hochwertiges Schlosses
Bei der Anschaffung eines Fahrradschlosss sollte man es genau nehmen und etwas mehr in die Sicherheit des Fahrrads investieren. Hierbei sollte das Fahrradschloss ungefähr 10 Prozent des Fahrradkaufpreises ausmachen.
Auf Nummer sicher gehen
Weiterhin ist es sinnvoll auf Nummer sicher zu gehen und das Fahrrad auch im Fahrradkeller oder der Garage abzuschließen. Dies hilft auch, um die Gewährleistung des Versicherungsschutzes sicherzustellen.
Rahmennummer notieren
In jedem Fall ist es wichtig, sich die Rahmennummer des Fahrrads aufzuschreiben. Diese ist hilfreich, um im Falle einer Verlustmeldung oder Anzeige, genauere Angaben zum Fahrrad machen zu können.
Friedberger Eigentümer-Identifikations-Nummer
Die Fein-Nummer macht eine eindeutige Zuordnung zwischen Gegenstand und Eigentümer möglich. Diese Nummer wird entweder im oberen Teil des Rahmens eingraviert oder per Aufkleber angebracht. Der Vorteil besteht darin, das sich der Code nicht mehr entfernen lässt. Eben diese Kennzeichnung schreckt potenzielle Diebe ab und gleichzeitig verliert das Fahrrad an Wert.
Der richtige Versicherungsschutz für das geliebte Fahrrad
So zahlreich die Möglichkeiten zur Prävention eines Diebstahls sowie Fahrradabsicherung sein mögen, weiß man häufig noch immer nicht so recht, wie das geliebte Fahrrad am besten abgesichert werden sollte. Hierzu haben wir unserem Berater Alexander Vorgerd einige Fragen gestellt:
Welche Risiken sind versichert?
Wird das Fahrrad innerhalb der Hausratversicherung versichert, besteht solange Versicherungsschutz, wie sich das Fahrrad in den eigenen vier Wänden oder im Keller befindet. Innerhalb der Hausratversicherung ist das Fahrrad gegen Diebstahl und Brand versichert. Entscheidet man sich hingegen für den Abschluss einer Fahrrad-Vollkaskoversicherung, genießt das Fahrrad einen erweiterten Versicherungsschutz. Als eine Art Allgefahrendeckung steht die Versicherung nicht nur für den Diebstahl ein, sondern leistet ebenfalls bei Vorkommnissen wie Teildiebstahl, Vandalismus sowie Fall- oder Sturzschäden. Ferner übernimmt die Fahrradversicherung sämtliche Reparaturkosten und erstattet gestohlenes Fahrradzubehör wie Anhänger oder Kindersitz.
Schutz für Pedelec /E-Bike Fahrer
Möchten Besitzer eines Pedelecs/E-Bikes für einen umfassenden Versicherungsschutz sorgen, können sie ebenfalls den Abschluss einer Vollkaskoversicherung anstreben. Sie sichert das E-Bike oder Pedelec nicht nur gegen Diebstahl und Unfallschäden, sondern erweitert ihren Versicherungsschutz um den elektronischen Aspekt. In dem Zusammenhang sind auch sämtliche elektronikschädigende Einflüsse abgesichert wie zum Beispiel Feuchtigkeit, Verschleiß, Bedienungsfehler sowie Material- und Produktionsfehler.
Worauf sollte beim Abschluss einer Fahrradversicherung geachtet werden?
Setzt man sich mit dem Abschluss einer Fahrradversicherung auseinander, sollten die Versicherungsbedingungen genauestens unter die Lupe genommen werden. Denn einige Versicherer machen die sogenannte Nachtzeitklausel zum Versicherungsgegenstand. Sie besagt, dass sich das Fahrrad zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens hinter verschlossenen Türen befinden soll. Ausnahmen bestätigen die Regel und zwar, wenn es gerade in Benutzung ist.
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Fazit
So ärgerlich ein Fahrraddiebstahl auch sein mag, sollte man die Ruhe bewahren und hinreichende Informationen zu dem gestohlenen Fahrrad sammeln. Im Anschluss daran sollte die Polizei am Diebstahlort über das Vergehen in Kenntnis gesetzt werden. Auf die Weise kann das Diebstahlopfer etwaige Versicherungsleistungen geltend machen.