Nasses Laub auf dem Gehweg: Wie ist die Haftung beim Ausrutschen geregelt?
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Veröffentlicht: 28.10.2015
Aktualisiert: 30.10.2015

Nasses Laub auf dem Gehweg: Wie ist die Haftung beim Ausrutschen geregelt?

Strahlend blauer Himmel und das Bewundern der goldenen Baumpracht, so stellen wir uns einen perfekten Herbsttag vor. So schön der goldene Herbst mitanzusehen ist, kann er sich zu einer regelrechten Rutschpartie entwickeln, insbesondere wenn heruntergefallenes Laub auf Regenwasser trifft. Doch wer wird zur Haftung herangezogen, wenn wir auf dem nassen Laub ausrutschen? Im Zuge dessen klären wir zunächst über die Räumungspflicht in Deutschland auf. Anschließend zeigen wir auf, wie oft das Laub weggeräumt und wohin es entsorgt werden sollte. Zu guter Letzt erläutern wir, welche Versicherungen im Falle eines Ausrutschens für den entstandenen Schaden aufkommen.

Räumungspflicht in Deutschland

Für die Räumung der öffentlichen Gehwege sehen sich grundsätzlich die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Nicht selten kommt es vor, dass sie diese Verantwortlichkeit auf die Hausbesitzer und Grundstückseigentümer überwälzen. Wiederum geben sie, die ihnen übertragene Verantwortung an Hausmeister, Mieter oder die Hausverwaltung weiter. Wird die Räumungspflicht auf den Mieter übertragen, muss diese Pflicht im Mietvertrag festgehalten werden. Selbst, wenn dem Mieter Räumungspflicht auferlegt wird, haftet er nicht für das Ausrutschen eines Passanten. Denn der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße sowie regelmäßige Reinigung kontrolliert wird.

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Hausbesitzer sind selbst in der Pflicht

Nasses Laub - Hausbesitzer sind in der Pflicht

Während Besitzer eines Mehrfamilienhauses diese Verantwortung auf ihre Mieter übertragen können, müssen Hausbesitzer (Grundbesitzerhaftpflicht im Test) selbst aktiv werden. In dem Zusammenhang müssen Hausbesitzer darauf achten, dass die Wege vor ihrem Grundstück frei von sämtlichen Laub sind.

Keine Regelung zur Häufigkeit des Laubfegens

Genauso wie beim Thema Schnee (Buchung des Winterurlaubs) stellt sich zahlreichen Hausbesitzern auch beim Laub die Frage, wie oft sie es wegfegen müssen. Eine genaue Regelung zur Häufigkeit des Laubkehrens gibt es nicht. Sobald der Gehweg vollends von Laub bedeckt ist, muss öfter gekehrt werden.

Nicht jeder Unfall führt zum Schadensersatzanspruch

Jedoch ist es keinem Verantwortlichen zuzumuten, die herunterfallenden Blätter im Minutentakt zusammenzukehren, nur damit der Gehweg glänzt. Somit kann nach einem Ausrutschen auf laubbedecktem Boden nicht unmittelbar davon ausgegangen werden, dass die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen möglich ist.

Das Gericht prüft die Unfallsituation genauer

Nasses Laub - Gericht prüft Unfallsituation genauer

Pocht der Verletzte dennoch auf sein Recht (Rechtsschutzversicherung im Test) und es kommt zum Streitfall, prüft der Richter die Situation näher. Vor diesem Hintergrund wird genauestens darauf geschaut, ob der Verletzte den Unfall durch seine Unachtsamkeit mitverschuldet hat.

Im Gegensatz zur Häufigkeit sind die Zeiten des Laubkehrens gesetzlich geregelt. Die Zeiten des Laubkehrens orientieren sich an den Regelungen für den Winterdienst. Somit ist es jedem Hausbesitzer sowie Grundstücksbesitzer gestattet, werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr und am Wochenende ab 9 Uhr ihren Gehweg von herunterfallendem Laub zu befreien.

Beispiel für die Ablehnung einer Schadensersatzforderung

Rutscht ein Fußgänger um 7 Uhr morgens auf nassem Laub und zieht sich einen Beinbruch zu, kann er keinerlei Schadensersatzforderungen geltend machen. Hierzu hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass dem Hausbesitzer das Laubfegen in den frühen Morgenstunden nicht abverlangt werden könnte.

Laub ordnungsgemäß entsorgen

Ist das Laub einmal zusammengekehrt worden, fragt man sich natürlich, wo das überflüssige Laub entsorgt werden soll. Wie so oft praktiziert, darf das Laub dennoch nicht in den Rinnenstein oder auf die Straße gefegt werden. Unterhält man selbst keine Komposttonne, darf das Laub je nach Gemeinde in der Biotonne entsorgt werden. Weiterhin besteht in bestimmten Zeitabständen die Möglichkeit, das Laub kostenfrei bei einer Deponie abzuladen. An welchen Orten das Laub ordnungsgemäß weggeschafft, erfährt man bei der jeweiligen Kommune.

Laub versorgt den Boden mit Nährstoffen

Auch wenn man das zunächst nicht annehmen würde, hat das Laub auch eine pflanzenfördernde Wirkung. In dem Zusammenhang schützt das Laub empfindliche Pflanzen (Die pflegeleichtesten Pflanzen für Laien) vor Frostattacken, genauso wie vor dem Verdursten an sonnigen Herbsttagen (Fit in den Herbst – so joggen sie richtig durch die kühle Jahreszeit). Bis zum Frühjahr verrotten die Blätter und versorgen den Boden mit wichtigen Nährstoffen.

Wie ist das Ausrutschen auf nassem Laub versichert?

Gleichwohl welche Personengruppe es betrifft, ob Autofahrer, Radfahrer oder doch Fußgänger: es kann jeden passieren, dass er auf glatter Fahrbahn ausrutscht und es zum Unfall kommt. Doch welche Versicherungen können für den Schaden eines Laubunfalls zur Schadensregulierung herangezogen werden:

Autofahrer brauchen eine Vollkasko-Versicherung

Nasses Laub - Autofahrer brauchen eine Vollkasko-Versicherung

Kommt es auf nasser Fahrbahn zu einem Unfall und man fährt auf seinen Vordermann auf, hat der Versicherte zwei Möglichkeiten. Entweder er zieht seine Vollkasko-Versicherung zur Schadensregulierung hinzu oder er zahlt den Schaden aus eigener Tasche. Hierbei stellt sich die eigenständige Begleichung des Schadens als kostengünstigste Alternative heraus. Bei Einschaltung der Versicherung läuft der Versicherte Gefahr, dass er in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wurde. Wer dennoch seine Versicherung zur Schadensregulierung nutzen möchte ohne eine Rückstufung erleben zu müssen, der sollte darauf achten, dass seine KFZ-Versicherung (KFZ-Versicherung im Test) mit einem Rabattschutz gekennzeichnet ist. Dieser hat den Vorteil, dass der Betroffene trotz Schadensfall nicht in der Freiheitsklasse zurückgestuft wird.

Hausbesitzer können die Pflicht auf ihre Mieter übertragen

Die Pflicht zur Räumung des Bürgerteigs kann der Hausbesitzer auf seinen Mieter übertragen. Nichtsdestotrotz haftet der Hausbesitzer, falls ein Passant zu Schaden kommt. Landet ein derartiger Zwischenfall vor Gericht und der Klage des Verunglückten wird stattgegeben, ist eine Hausbesitzerhaftpflicht Goldwert. Sie übernimmt sämtliche Schadensersatzforderungen des Beklagten.

Radler und Fußgänger sind eigenverantwortlich für ihr Tun

Nasses Laub - Radler und Fußgänger sind eigenverantwortlichStürzen Fahrradfahrer oder Fußgänger zu Boden sehen sich die Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenversicherung im Test) sowie Unfallversicherung (Unfallversicherung im Test) in der Leistungspflicht. Ereignet sich der Unfall auf dem Hinweg zur Arbeit oder auf dem Rückweg können Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung geltend gemacht werden.

 

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Fazit

Gleichwohl wie nervenaufreibend das regelmäßige Laubkehren sein mag, sollten sich Hausbesitzer mit dieser Verpflichtung, insbesondere im Herbst anfreunden. Ähnlich wie bei Schnee kann es durchaus vorkommen, dass Fußgänger über nasses Laub schlittern und sich dadurch bedeutende Verletzungen zuziehen. Eben diese Verletzungen können verheerende Folgen nach sich ziehen, sodass Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden, die uns ein Leben lang belasten können.