Hürden einer Scheidung – was passiert mit den Versicherungen?
Artikel von
Veröffentlicht: 06.10.2015
Aktualisiert: 30.10.2015

Hürden einer Scheidung – was passiert mit den Versicherungen?

Das Zusammenleben ist schon lange nicht mehr, das was es mal war: jegliche Liebe füreinander ist verflogen und auch der Alltag hält eine schweigsame Kommunikation zwischen den einst Liebenden bereit. In diesem Fall ist der Gedanke an eine bevorstehende Trennung,  kaum noch abzuwenden. Ist der Scheidungsantrag schlussendlich beim zuständigen Gericht eingegangen, tut sich vermehrt die Frage auf, was mit den abgeschlossenen Versicherungsverträgen geschieht. Im Zuge dessen zeigen wir auf, was im Falle einer Scheidung mit den Versicherungen zu tun ist.

Nicht jeder ist gemacht für die Ehe

Mit der Ehe verbinden zahlreiche Menschen das Versprechen, sich ewig an die geliebte Person zu binden, bis der Tod sie scheide. Außer Acht gelassen, dass die Ehe auch einen wirtschaftlichen Hintergrund hat. Wegen des Ehesplittings sind Ehepaare deutlich besser gestellt: Steuern können gespart werden, die Hinterbliebenenansprüche sind genauer geregelt. Gleichwohl aus welchem Grund der Bund der Ehe eingegangen wird, wird nahezu jede dritte Ehe nach einigen Jahren Zusammensein wieder getrennt. Somit beginnt der lang gefürchtete Streit um die Frage „wer bekommt was?“:

Güterstände der Ehe

Art des Güterstands Vertragsverhältnis Besonderheiten
Zugewinngemeinschaft kein Ehevertrag
  • keiner der Ehegatten haftet für Schulden des anderen
  • etwaige Vermögenszuwächse während der Ehe sind auszugleichen
Gütertrennung Ehevertrag vorhanden
  • im Falle einer Scheidung kein finanzieller Ausgleich
  • sinnvoll: wenn Ehegatte Unternehmen mit in die Ehe gebracht hat
Gütergemeinschaft Ehevertrag vorhanden
  • jegliches individuelles Eigentum wird ab Zeitpunkt der Trauung zum hälftigen Eigentum der Ehegatten

Nicht nur der Hausrat ist gerecht aufzuteilen, sondern auch bei den Versicherungen sollte für Klarheit geschaffen werden:

Gerechte Aufteilung der Rentenansprüche

Die Ansprüche aus Rentenversicherungen (Private Rentenversicherung im Test), ob privat oder gesetzlich, sind im Falle einer Scheidung klar definiert. Waren Paare länger als drei Jahre verheiratet, findet ein Scheidungsverfahren in Form eines Versorgungsausgleichs statt. Hierfür ermittelt das zuständige Familiengericht die zu übertragenden Entgeltpunkte der Geschiedenen.

Altersvorsorge – Kündigung kommt teuer zustehen

Altersvorsorge – Kündigung kommt teuer zustehen

Im Gegensatz dazu, sieht es bei Anlagen der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge im Test) ganz anders aus. Im Fall einer Lebensversicherung (Lebensversicherung im Test) muss der Versicherer nicht über die Scheidung in Kenntnis gesetzt werden. Viel wichtiger ist es, wer von den beiden die Police abgeschlossen hat. Denn er entscheidet im Regelfall, wer zum Versichertenkreis der Police gehört. Ist der Ex-Partner als begünstigte Person im Versicherungsvertrag aufgeführt, sollte der Versicherungsnehmer eine andere Person eintragen lassen. Sofern der Ex-Partner der Inhaber der Versicherungspolice ist, ist es besser den Versicherungsvertrag aufzulösen oder zu übertragen.

Besteht keine Gütertrennung per Ehevertrag, wird die Zugewinngemeinschaft rechtskräftig. Dahingehend ist das bis dahin aufgebaute Vermögen, zwischen den Streithähnen gerecht aufzuteilen.

Einfacher ist die Kündigung des Vertrages

Wem der Aufwand und das Aufeinandertreffen mit dem Ex-Partner zu viel sind, der kann sich auch für die einfachste Methode der Trennung entscheiden, indem die Kündigung des Vertrags mit Auszahlung des Rückkaufwerts vorgenommen wird. Jedoch wird damit ein höherer Verlust verbunden.

Bei vorliegender Risikolebensversicherung ist es besser den Vertrag zu ändern

Wurde eine Risikolebensversicherung (Risikolebensversicherung im Test) abgeschlossen, die den Todeseinfall des anderen einschließt, muss eine Vertragsumstellung erfolgen. Denn die Partner haben wohl kaum Interesse, das Leben des jeweils anderen weiterhin zu versichern. Wurde im Versicherungsvertrag der „jeweilige Ehegatte“ als Begünstigter festgehalten und die Scheidung ist kaum abzuwenden, sind im Todesfall die Erben zum Empfang der Versicherungssumme berechtigt. Heiratet man nicht unmittelbar nach der Scheidung, muss der Vertrag geändert werden.

Die Top 7  teuersten Scheidungen aller Zeiten

Star Streitwert
Michael Douglas 45 Millionen Dollar
Paul McCartney 45,2 Millionen Dollar
Phil Collins 46 Millionen Dollar
Kevin Costner 80 Millionen Dollar
Harrison Ford 85 Millionen Dollar
Steven Spielberg 100 Millionen Dollar
Mel Gibson 325 Millionen Dollar

Art der Krankenversicherung entscheidet

Bei Versicherbarkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenversicherung im Test) sind Ehepartner sowie Kinder kostenlos mitversichert. Einzig die Voraussetzung, dass kein eigenes Einkommen verdient wird, muss gegeben sein. Bei Scheidung hat der Ex-Partner eine Karenzzeit von drei Monaten, um eine neue Krankenversicherung abzuschließen. Im Gegensatz dazu, bleiben die Kinder beim verdienenden Elternteil mitversichert.

Bei der privaten Krankenversicherung prägen Beitragsanpassungen die neue Situation

Hingegen werden die Versicherungsverträge in der privaten Krankenversicherung (Private Krankenversicherung im Test) nicht aufgehoben, sondern erleben im Hinblick auf Partnerrabatte einige Anpassungen. Werden nach erfolgreicher Scheidung Unterhaltszahlungen fällig, müssen die Beiträge an den Ex-Partner gezahlt werden. Wie die Kinder in der Krankenversicherung versichert sind, hängt von dem Versicherungsschutz des Elternteils ab, bei dem sie leben.

Haftpflichtversicherung muss jeder haben

Gerade bei der Haftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung im Test) bleiben Ehegatten unnötige Beitragszahlungen und zweifache Versicherungen erspart. Denn in der Regel sind sowohl Ehegatte, als auch Kinder in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Im Falle einer Scheidung ist diese unmittelbar zu ändern, sodass nur noch der Unterzeichner und die Kinder versichert bleiben. Vor diesem Hintergrund muss die Geschiedene eine eigenständige Haftpflichtversicherung abschließen.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung – gerechte Splittung der Habseligkeiten

Scheidung - gerechte Splittung der Habseligkeiten

Sehr viel lockerer wird es hingegen bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung genommen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten verheiratet sind oder nicht. Stattdessen muss für eine gerechte Aufteilung des Hausstands gesorgt werden. Bei einer Hausratversicherung (Hausratversicherung im Test) fällt der Besitz in die Hände des Versicherungsunterzeichners.

Seine Versicherung auf Single umstellen

Wird der Vertragsunterzeichner nicht nur psychologisch, sondern auch räumlich von seinem Partner verlassen, sollte eine Anpassung der Versicherungssumme vorgenommen werden. Dabei bleiben die Habseligkeiten des Ausgezogenen für einen Zeitraum von drei Monaten mitversichert. Danach muss er sich um eine eigene Hausratversicherung kümmern und den Versicherer über den neuen Wohnsitz informieren.

Der Kauf eines Hauses bindet weiterhin an den geschiedenen Ehegatten

Im Gegensatz dazu, ist die Wohngebäudeversicherung (Gebäudeversicherung im Test) an eine Immobilie gebunden. Im Zuge dessen ist derjenige Versicherungsnehmer, der mit dem Haus im Grundbuch eingetragen ist. Somit müssen im Scheidungsfall die Besitzverhältnisse geklärt werden. Entscheiden sich beide Ex-Partner dazu, weiterhin im Grundbuch eingetragen zu bleiben, ändert sich nichts. Wird hingegen die Immobilie auf einen Ex-Partner übertragen, kann er diese behalten oder innerhalb eines Monats kündigen. Bei Verkauf des Hauses wird der Vertrag durch den neuen Eigentümer übernommen.

Rechtsschutz – Keine Kostenübernahme bei Scheidung

Steht die gerichtliche Trennung zweier Ehegatten an, wird kaum eine Rechtsschutzversicherung (Rechtsschutzversicherung im Test) aktiv. Sehr viel wichtiger ist der Weg bis zum eigentlichen Scheidungstermin. In diesem Zeitraum sind sowohl die zu scheidenden Ehepartner sowie Kinder versichert. Nach erfolgreicher Scheidung ist der geschiedene Ex-Partner nicht mehr im Versichertenkreis. Sind beide Ex-Partner im Versicherungsvertrag vermerkt, muss die zuständige Versicherung über den plötzlichen Umstand informiert und der Vertrag geändert werden.

KFZ-Versicherung – neue Police muss her

Hat man den Zweitwagen über den Ehepartner laufen lassen, um in den Genuss des Schadensfreiheitsrabatts zu gelangen, machen sich Änderungen nach der Scheidung breit. Ab diesem Zeitpunkt muss sich der geschiedene Ehepartner um eine eigene KFZ-Versicherung (KFZ-Versicherung im Test) kümmern.

Kosten einer Scheidung

Das könnte Sie auch interessieren:

Fazit

Im Großen und Ganzen stellt sich die Umstellung der Versicherungsverträge nur im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung als kompliziert dar. Daher ist es zu empfehlen, sich eingehend bei Versicherern und Anwälten beraten zu lassen, damit der Scheidungsaufwand so gering wie möglich gehalten wird.