Rechtschutzversichert im Journalismus – welche Möglichkeiten gibt es?
Sämtliche Recherchearbeit ist getan, der Artikel ist geschrieben und auch ein Verlag ist zur Veröffentlichung gefunden worden. Doch die Freude über den abgedruckten Artikel währt nicht lange: In einem anwaltlichen Schreiben wird die Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorgeworfen. Wie kann eine Rechtsschutzversicherung in einem solchen Fall helfen? Wo sind die Grenzen der Rechtsschutzversicherung? Eignet sich eine Media Haftpflichtversicherung als alternative Absicherung? Wir gehen diesen Fragen nach und stellen die Leistungen beider Versicherungsarten mit einigen Fallbeispielen gegenüber.
Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Die Wahrung des Persönlichkeitsrechts besteht darin, die freie Entfaltung einer Persönlichkeit abzusichern. Das erstreckt sich auf alle Bereiche des Alltags, der Familie und des Berufslebens. Somit wird nicht nur ein begrenzter Bereich der Persönlichkeit abgedeckt.
Meinung zum Persönlichkeitsrecht
Dabei definiert William Faulkner die Handlungen einer Person folgendermaßen:
„Wer keine üblen Gewohnheiten hat, hat wahrscheinlich auch keine Persönlichkeit“
Die Sphären-Theorie der Persönlichkeit
Das Persönlichkeitsrecht unterteilt sich in verschiedene Teilbereiche, welches jedes für sich gewahrt werden sollte:
Intimsphäre: dieser Bereich schützt sämtliche Gefühls- und Gedankengänge der eigenen Person und ist auch für den Schutz des Sexualbereichs verantwortlich.
Privatsphäre: mit der Wahrung der Privatsphäre werden das Privatleben sowie das Leben in den eigenen vier Wänden und der Familie geschützt.
Individualsphäre: die Individualsphäre beschäftigt sich größtenteils mit dem Schutz des Selbstbestimmungsrechts, das sich folgendermaßen aufteilt:
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Recht auf Resozialisierung
- Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung
Nichtsdestotrotz hat es sich gezeigt, dass es nicht nur innerhalb der Sphärentheorie zur Verletzung der Persönlichkeitsrechte kommt, sondern auch besondere Anlässe zu einer Verletzung führen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Der strafrechtliche Schutz der persönlichen Ehre
- Der Schutz des persönlichen Namens
- Das Recht am eigenen Bild
- Das Urheberrecht
Aufgrund ihrer Vielfalt dürfte es nicht verwundern, dass gerade der Bereich der Persönlichkeitsrechte, die meisten Streitfälle und Verletzungen verzeichnet.
Wie die Rechtsschutzversicherung helfen kann
Hat sich aus der Veröffentlichung eines Artikels die Verletzung eines Persönlichkeitsrechts ergeben, ist es gut, wenn sich eine Rechtschutzversicherung (Rechtsschutzversicherung im Test) im Versicherungsportfolio des Journalisten findet. Kommt es zu einem Rechtsstreit, übernimmt die Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten, die mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts in Verbindung stehen. Ferner werden auch Kosten für Gerichte, Gutachter und Zeugen erstattet. Somit gewährt sie jedem Freelancer einen umfassenden Schutz, wenn es um die Durchsetzung eigener Ansprüche und Verteidigung geht.
Grenzen der Rechtsschutzversicherung
Auch wenn die Rechtsschutzversicherung einen umfassenden Versicherungsschutz zur Abwehr hoher Aufwendungen gewährt, birgt sie dennoch ihre Nachteile.
Ein zentraler Nachteil, der insbesondere jene Journalisten betrifft, die in der Medien- und Kreativbranche tätig sind: Diese Branchen sind mit der Gefahr gekennzeichnet, dass sie Inhalte schaffen, die möglicherweise gegen Urheber-, Namens- und Persönlichkeitsrechte verstoßen. Hierbei wird kein Schutz seitens der Rechtsschutzversicherung aktiv. Die Rechtsschutzversicherung erstattet auch keinerlei Schadensersatzzahlungen.
Die wichtigsten Grenzen im Überblick:
- Keine Kostenübernahme bei Schadensersatzforderungen und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Kein Schutz bei Rechtsverletzungen (Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte)
- Kein Schutz bei Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht
- Keine Zahlung für gerichtliche Auseinandersetzungen wegen offener Rechnungen
Alternative Media Haftpflichtversicherung
Allein die Tatsache, dass Journalisten im Falle von Schadenersatzforderungen keinen Versicherungsschutz seitens der Rechtsschutzversicherung erwarten können, zeigt deutlich, wie wichtig zusätzlicher Schutz ist. Hierbei kann der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht bekannt auch unter Media-Haftpflicht (Haftpflichtversicherung im Test) sehr sinnvoll sein. Dabei deckt die Media-Haftpflicht sämtliche Schadensersatzforderungen Dritter ab. Hierbei inbegriffen sind sämtliche Rechtsverletzungen wie zum Beispiel Verstöße gegen Urheber-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und Lizenzrechte.
Verteidigung auf professionellem Niveau
Neben der Abwehr von Schadensersatzforderungen ist auch der „Passive Rechtsschutz“ innerhalb der Media-Haftpflicht sehr wichtig. Dabei bezieht sich die Versicherungsleistung auf die professionelle Schadensabwehr, nicht aber auf die Durchsetzung der eigenen Ansprüche. Somit übernimmt der Versicherer sämtliche Kosten (Rechtsanwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Reisekosten), die mit der Abwehr ungerechtfertigter Schadensersatzansprüche, Abmahnungen sowie Unterlassungserklärungen verbunden werden.
Leistung Rechtsschutzversicherung vs. Media Haftpflichtversicherung mit Fallbeispielen
Sobald es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, werden diese in beiden Versicherungsformen auf unterschiedlichste Weise reguliert. Hierbei legt die Rechtsschutzversicherung ihr Augenmerk auf die Kostenübernahme gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Finanzämtern, Berufsgenossenschaften sowie in strafrechtlichen Fällen. Aber auch das Durchsetzen eigener Ansprüche gehört zu ihrem Leistungsrepertoire. Somit gewährt die Rechtsschutzversicherung einen Versicherungsschutz, der folgende Leistungspunkte beinhaltet:
Fallbeispiel zur Kostenübernahme bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
Aufgrund einer Trunkenheitsfahrt wird einem Autofahrer der Führerschein entzogen. Dabei wird dieser vor Aushändigung der Fahrerlaubnis aufgefordert, eine psychologische Untersuchung zu absolvieren. Nach der Untersuchung wird ihm der Führerschein dennoch nicht zurückgegeben, sodass er nach erfolglosem Widerspruchsverfahren vor das Verwaltungsgericht zieht. Dabei entstehen ihm Gerichts- und Anwaltskosten von 1.364 Euro.
Fallbeispiel zum Durchsetzen eigener Ansprüche
Nach einem Verkehrsunfall wird die Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsversicherung im Test) des Insassen nicht anerkannt, sodass der Fall vor dem Sozialgericht geklärt wird. Dabei wird die Klage abgewiesen und es entstehen dem Kläger Sachverständigenkosten in Höhe von 1.325 Euro.
Fallbeispiel zur Kostenübernahme in strafrechtlichen Fällen
Eine Frau streift mit ihrem Auto (KFZ-Versicherung im Test) einen Fußgänger, der einen Zebrastreifen überqueren wollte. Daraufhin wird sie wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Dabei fallen Anwaltskosten in Höhe von 875 Euro an und die Höhe des Verfahrens liegt bei 1.400 Euro.
Schadensersatzforderungen nur mit Media-Haftpflichtversicherung durchsetzbar
Während die Rechtsschutzversicherung lediglich für die Kostenübernahme von Gerichtsverhandlung sowie Durchsetzung eigener Ansprüche verantwortlich ist, vertritt die Media-Haftpflicht eine differenzierte Sichtweise. Sie wird aktiv, sobald sich aus den Rechtsstreitigkeiten Schadensersatzforderungen seitens Dritter ergeben:
Fallbeispiel zur Übernahme von Schadensersatzforderungen durch Auftraggeber
Ein SEO übernahm für einen Anbieter von Fahrradausflügen jahrelang das Linkbuilding. Eines Tages erreichte den Webseitenbetreiber die Nachricht, dass die gesammelten Links nicht den Richtlinien entsprachen und Google einen Penalty verhängte. Nach Bekanntgabe des Penaltys entging dem Webseitenbetreiber ein Gewinn von über 130.000 Euro. Selbst nach Löschung sämtlicher Links war der Penalty noch spürbar, sodass sich ein Gesamtverlust rund 250.000 Euro ergab. Eben diese Summe forderte der Webseitenbetreiber von dem SEO.
Fallbeispiel zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen Dritter
Ein großes Bekleidungsunternehmen bindet ihre Kunden mithilfe eines Serviceangebots und einer Bonuskarte an sich. Die Bonuskarte eröffnet ihnen zahlreiche Vorteile wie jährlichen Bar-Bonus und Informationen über Aktionen. Hinter dem Bonuskartensystem verbirgt sich eine Verwaltungssoftware, für die der IT-Dienstleister zuständig ist. Für eine neue Mailing Kampagne sollte der IT-Dienstleister sämtliche Adressen der Kundinnen exportieren, die im Besitz einer Bonuskarte sind.
Ein Missverständnis, große Wirkung
Dabei unterlief einem Mitarbeiter des IT-Dienstleister ein folgenschwerer Fehler. Beim Datenexport übersah er das Feld „gesperrt“. Dieses Feld verriet, ob die jeweilige Kundenadresse noch in Benutzung sei. Somit wurden am Ende 90.000 Mailings verschickt, von denen 9.000 den Empfänger nicht erreichten. Weil der Fehler nicht bemerkt wurde, erhielten auch die 9.000 Kundinnen Post, an die kein Schreiben gehen sollte. Es entstand ein Schaden von 9.000 mal Porto und Materialkosten, für den der IT-Dienstleister verantwortlich gemacht wurde.
Mögliche Rechtsverletzungen
Die unerlaubte und mehrfache Nutzung eines Fotos auf Facebook ist mit einem Streitwert von 7.500 Euro angesetzt worden.
Fallbeispiel zum Schutz bei Wettbewerbsverletzungen gegenüber Dritten
Ein Zeitungsverleger hindert einen Mitbewerber mit Absicht am Aushändigen von Werbeprospekten und anderen Zeitungen.
Fallbeispiel zum Schutz bei Ansprüchen aus individuell vereinbarten Verträgen
Eine Werbeagentur bekam den Auftrag, 250 kleine Teppiche für Messezwecke herzustellen. Hierbei sollte den Kunden das neueste Staubsaugermodell vorgeführt werden. Die Teppiche sollten jeweils mit dem Abbild des Staubsaugers und einigen Produktinformationen bedruckt werden. Anschließend wurde der Druckauftrag an einen Mattenhersteller vergeben.
Nicht jedes Einverständnis ist erfolgsversprechend
Dieser unterbreitete ein Angebot für Matten mit Vliesoberfläche und schickte der Agentur Muster zu. Jedoch war der mit dem Auftrag betraute Mitarbeiter im Urlaub (Schnäppchenportale im Test) , sodass seine Vertretung die Freigabe zur Produktion der 250 Matten gab, nicht ahnend, dass das Mattenmuster nicht dem gewünschtem entsprach. Bei Auslieferung erkannte der Endkunde das Malheur, sodass er eine Neuproduktion veranlasste und die Werbeagentur auf sämtlichen Kosten sitzenblieb.
Versicherungsschutz wird über Spezialversicherer möglich
Zur Absicherung der eigenen journalistischen Tätigkeit bietet zum Beispiel der Anbieter exali folgende Leistungen innerhalb einer Media-Haftpflichtversicherung an:
- Verzugsschäden und Umsatzausfälle sind versichert
- Rechtsverletzungen und Veröffentlichungsrisiken sind versichert
- Tätigkeiten im Bereich Informationstechnologien, Telekommunikation und Consulting mitversichert.
- Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung
- Directors & Officers für Geschäftsführer zur Versicherung der Organhaftung
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Fazit
Unabhängig davon welche journalistische Tätigkeit ausgeübt wird, sollte für einen umfassenden Versicherungsschutz vorgesorgt werden. Denn wie die Praxis zeigt, können sich stets Fehler einschleichen, die im Nachhinein eine große und nicht sehr positive Wirkung auf den gesamten Arbeitsfluss haben.