Autounfall im Ausland – was ist zu tun
Ein Verkehrsunfall sorgt stets für reichlich Wirbel und Schrecken, vor allem dann wenn er sich im Ausland ereignet. Neben der Frage was als nächstes zu tun ist, hat man auch mit Verständigungsschwierigkeiten zu kämpfen. Im Zuge dessen präsentieren wir einen Leitfaden, der erläutert, welche nächsten Schritte bei einem Autounfall im Ausland eingeleitet werden müssen. Anschließend zeigen wir auf, welche verpflichtende Ausstattung in den unterschiedlichen Ländern der EU mitzuführen ist.
Leitfaden zur Abwicklung eines Autounfalls im Ausland
Auf der Autobahn von jeglicher Eile getrieben, endlich sein Urlaubsziel erreichen zu wollen, bewegen sich die meisten Autofahrer schneller fort als erlaubt ist. Da sind Autounfälle nahezu vorprogrammiert. Damit der Unfall (Unfallversicherung im Test) ordnungsgemäß abgewickelt wird, sollte nach folgenden Schritten vorgegangen werden:
- Unfallstelle absichern
- Erste Hilfe leisten
- Polizei rufen
- Beweise sichern
- Ausfüllen des europäischen Unfallberichts
- Personenschäden
- Fahrzeug-Totalschaden
- KFZ-Versicherung informieren
Unfallstelle absichern
Nach dem Zusammenprall sollte unverzüglich angehalten werden und die Warnblinker eingeschaltet sein. Anschließend sind eine reflektierende Warnweste anzuziehen und der Kontakt zu neutralen Unfallzeugen aufzusuchen.
Erste Hilfe leisten
Nachdem die Unfallstelle abgesichert und einige Unfallzeugen gefunden wurden, ist im nächsten Schritt die Polizei, wie auch der Rettungsdienst zu kontaktieren. Befinden sich Verletzte am Unfallort sollte sofort erste Hilfe geleistet werden.
Polizei rufen
Unabhängig von der Unfallart ist es ratsam, auf eine polizeiliche Unfallaufnahme zu bestehen. Vor allem, wenn aus dem Unfall Personenschäden, hohe Sachschäden oder Unfallflucht hervorgehen. Weiterhin ist eine polizeiliche Aufnahme auch wichtig, wenn der Unfallgegner keinen Versicherungsnachweis erbringen kann. In Ländern wie Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ist es empfehlenswert die Polizei selbst bei Bagatellschäden in Kenntnis zu setzen. Dort ist die polizeiliche Unfallaufnahme bereits die Grundlage für die Schadensregulierung. Daher ist es zwingend notwendig, sich von dem Beamten eine Durchschrift aushändigen zu lassen. Weiterhin sollte beachtet werden, dass keinesfalls etwas unterschrieben wird, dass in einer unverständlichen Sprache verfasst wurde.
Beweise sichern
Hierbei ist es von entscheidender Bedeutung, die Unfallstelle wie auch Schäden aus allen perspektivischen Ansichten abzulichten. In dem Zusammenhang ist das Aufnehmen eventueller Bremsspuren auch sehr wichtig.. Im Anschluss sind die Anschriften der Unfallzeugen aufzuschreiben. In einigen Ländern ist es nicht möglich die Versicherung des Halters anhand seines Autokennzeichens ausfindig zu machen. Beispielsweise ist der Versicherungsschutz in Italien wie auch Frankreich anhand einer Plakette auf der Frontscheibe erkennbar.
Achtung bei der Schuldfrage
Gleichwohl wie sich der Unfall Letzen Endes ereignet hat, sollte man keinesfalls die eigene Schuld am Unfall zum Ausdruck bringen. Gleiches gilt auch für das Aufkommen des Schadens.
Ausfüllen des europäischen Unfallberichts
Nach vollzogener Beweisaufnahme ist der Europäische Unfallbericht zusammen mit dem Unfallgegner auszufüllen, damit wichtige Einzelheiten des Unfallgeschehens festgehalten werden. Hierbei ist es wichtig, die wahrheitsgemäßen Sachverhaltsalternativen auszuwählen. Ferner sollte ein Unfallbericht nur unterschrieben werden, wenn er beiden Unfallparteien verständlich erscheint. Je nach Land ist der Unfallbericht die alleinige Beurteilungsgrundlage, wenn es um die Haftung von Unfallfolgen geht. Dieser Bericht ist im Nachhinein auch nicht mehr anfechtbar.
Jetzt aktuelle KFZ-Versicherungstarife aus 2015 vergleichen
Personenschäden
Ist man bei dem Unfall selbst oder der Mitfahrer zu Schaden gekommen, dann sollte nach erfolgter Unfallaufnahme unverzüglich ein Arzt im Reiseland aufgesucht werden. Dabei ist es zu empfehlen sich ein Attest ausstellen zu lassen, damit eventuell Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann. Denn gerade ausländische Haftpflichtversicherungen (Haftpflichtversicherung im Test) erkennen deutsche Atteste oftmals nicht an.
Fahrzeug-Totalschaden
Ist nach dem Unfall von einem Totalschaden des Fahrzeugs die Rede ist es sinnvoll, dieses im Ausland zu verschrotten, da ein Rücktransport (Gesetzliche Krankenversicherung im Test) in der Regel teurer ist. Im Zuge dessen sollte das Fahrzeug von einem Sachverständigen vor Ort unter die Lupe genommen werden. Ist man im Besitz eines Schutzbriefs, kann in der Regel Hilfe über die Notrufnummer erwartet werden.
KFZ-Versicherung informieren
Insbesondere, wenn sich Autounfälle im Ausland (Auslandskrankenversicherung im Test) zugetragen haben ist es wichtig, die KFZ-Versicherung (KFZ-Versicherung im Test) darüber in Kenntnis zu setzen. Auch wenn die Unfallschuld nicht bei einem selbst liegt, ist die Unterrichtung des Versicherers nötig, damit unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden können.
Verpflichtende Ausstattung in den unterschiedlichen EU-Staaten
Land | Kürzel | Vorwahl | Polizei/Rettung | verpflichtende Ausstattung |
Deutschland | D | 0049 | 110/112 | Pflicht außerhalb geschlossener Ortschaften, gilt auch für Motorradfahrer |
BeNeLux-Staaten | BNLLux | 0032 | Belgien & Niederlande: 112/112 | Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften |
0031 | Außerdem: Warndreieck, Verbandskasten, Feuerlöscher & Ersatzglühlampen empfohlen | |||
Belgien: Pflicht gilt auch für Motorradfahrer, Bußgeld zwischen 50 und 1.375 Euro | ||||
Luxemburg: 113/112 | Luxemburg: Auch nachts für Fußgänger, Bußgeld ab 49 Euro | |||
Großbritannien | GB | 0044 | 112/112 | je Fahrzeug: Warnweste, Warndreieck, Verbandskasten,Feuerlöscher. Ersatzglühlampen empfohlen, Reservekanister auf Fähre verboten |
Dänemark | DK | 0045 | 112/112 | Warnweste empfohlen, Tagfahrlicht (Abblendlicht) vorgeschrieben |
Außerdem: Warndreieck, Verbandskasten | ||||
Schweden | S | 0046 | 112/112 | Warnweste und Feuerlöscher nicht vorgeschrieben, aber empfohlen , Tagfahrlicht vorgeschrieben |
Außerdem: Verbandskasten, Warndreieck | ||||
Frankreich | F | 0033 | 112/112 | eine Warnweste je Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften, gilt auch für Motorradfahrer, Bußgeld ab 22 Euro, Tagfahrlicht vorgeschrieben |
Außerdem: Warndreieck, Verbandskasten. Ersatzglühlampen empfohlen | ||||
Schweiz | CH | 0041 | 117/144 (112 mobil) | Warndreieck Pflicht, Warnweste und Verbandskasten nicht vorgeschrieben, aber empfohlen, Tagfahrlicht vorgeschrieben |
Österreich | A | 0043 | 133/144 (112 mobil) | Pflicht außerhalb geschlossener Ortschaften, Warnweste nicht für Motorradfahrer, für Autofahrer leicht vom Fahrersitz erreichbar |
Außerdem: Verbandkasten, Feuerlöscher, Ersatzglühlampen empfohlen. | ||||
Kroatien | HR | 00385 | 92/94 | Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften, Tagfahrlicht vorgeschrieben |
Außerdem: Verbandkasten, Warndreieck, Ersatzglühlampen, Warnweste auch für Motorradfahrer | ||||
Italien | I | 0039 | 112/118 (112, mobil) | Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften, Tagfahrlicht vorgeschrieben |
Außerdem: Warndreieck, Warntafel, Verbandkasten, Ersatzglühlampen empfohlen, Warnweste nicht für Motorradfahrer, Bußgeld ab 38 Euro | ||||
Spanien und Portugal | E | 0034 | 112/112 | Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften, Tagfahrlicht vorgeschrieben |
P | 00351 | 112/112 | Außerdem: Verbandkasten, Warndreieck, Ersatzglühlampen empfohlen, Warnweste nicht für Motorradfahrer, Bußgeld bis 600 Euro | |
Griechenland | GR | 0030 | 100/166, 155 (112, mobil) | je Fahrzeug: Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten, Feuerlöscher, Ersatzglühlampen empfohlen |
Türkei | TR | 0090 | 155/122 | Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften |
Außerdem: 2 Warndreiecke, Feuerlöscher, Verbandkasten, Bußgeld bis 120 Euro |
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Krankenzusatzversicherung im Test & Tarifvergleich
Auf der Suche nach der passenden Krankenzusatzversicherung? ➜ Kostenfreien Vergleich anfordern Das Wichtigste in Kürze Der Test der...
-
Private Krankenversicherung im Test & Tarifvergleich
Auf der Suche nach der passenden privaten Krankenversicherung? ➜ Kostenfreien Vergleich anfordern Das Wichtigste in Kürze Im Test...
-
Rechtsschutzversicherung im Test & Tarifvergleich
Auf der Suche nach der passenden Rechtsschutzversicherung? ➜ Jetzt aktuelle Tarife vergleichen Das Wichtigste in Kürze Im Test...
Fazit
Ereignet sich ein Autounfall im Ausland sollte man in erster Linie die Nerven behalten und sämtliche Einzelheiten zur Beweisaufnahme und Sicherung der Unfallstelle sammeln bzw. fotografieren. Weiterhin ist darauf zu achten, dass der europäische Unfallbericht wahrheitsgemäß ausgefüllt wird, da er oftmals die Grundlage für die Haftung eines Unfalls bildet.