Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen – ist das möglich?
Die eigene Arbeitskraft absichern. Dieses Vorhaben entwickelt sich für einige Versicherungsnehmer zum Problem, wenn es um den Nachweis bestehender Vorerkrankungen geht. Doch welche Krnakheiten führen eigentlich zu einer Ablehnung? Und wie kann man sich trotzdem absichern? Wir haben die häufigsten Vorerkrankungen, die zu einer Ablehnung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung führen, zusammen getragen. Zudem zeigen wir Möglichkeiten auf, wie die eigene Arbeitskraft trotz Vorerkrankung abgesichert werden kann. Dass auch Arbeitgeber unterstützend bei der Absicherung der Arbeitskraft tätig werden können, zeigt die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung.
Vorerkrankungen im Überblick
Psychische Erkrankungen
Psychische Erkrankungen sind mit Abstand der häufigste Grund einer Berufsunfähigkeit. Allen voran Depressionen. Insbesondere die Berufsgruppe der Angestellten unter 39 Jahren ist einem hohen Krankheitsrisiko ausgesetzt. Dabei genügen allein Anforderungen, wie ein höherer Verantwortungsbereich, die Einhaltung bestimmter Zeitfenster und andere Stressfaktoren, um den menschlichen Organismus lahmzulegen.
Depression führt schnell zum Ausschluss
Hat man seinerzeit durch etwaige Vorkommnisse an einer Depression gelitten und entschließt sich zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung im Test), dürfte sich dieses Vorhaben als durchaus schwierig erweisen. Da sich Versicherer von den Kosten für eine Wiederkehr der Erkrankung freisprechen wollen, wird die Anfrage gewöhnlich mit einer Ablehnung zu den Akten gelegt.
5 Fragen bis zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Einzelfall kommt es durchaus vor, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung gewährt wird, die sich durch folgende Fragen kennzeichnet:
- Waren Sie wegen Beschwerden oder Krankheiten des Bewegungsapparates (Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln, Sehnen und Bänder), der Psyche, des Herzens oder des Kreislaufs (z. B. Bluthochdruck) oder wegen Zuckerkrankheit, Alkoholmissbrauch, Asthma, Schlaganfall, Nierenerkrankungen, Hepatitis, Multiple Sklerose (MS), HIV-Infektion oder Krebserkrankungen in den letzten 3 Jahren in ärztlicher, physiotherapeutischer oder psychotherapeutischer Behandlung?
- Besteht eine angeborene Erkrankung oder bestehen Unfallfolgen, die mit bleibenden Beeinträchtigungen verbunden sind (z. B. Bewegungseinschränkung, mit Medikamenten behandelte Schmerzzustände, Verlust von Gliedmaßen, Blindheit, Gehörlosigkeit, Verlust der Sprache)?
- Liegt eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung vor oder wurden derartige Leistungen beantragt?
- Ist man beruflich oder privat besonderen Gefahren ausgesetzt (z. B. Umgang mit Sprengstoffen, Motorradfahren, Kampfsport, Rennsport, Extremsport)?
- Wurde in den letzten 3 Jahren eine Lebensversicherung oder für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung von einem Versicherer abgelehnt, zurückgestellt, mit Beitragszuschlag oder mit einer Leistungseinschränkung versehen bzw. angeboten?
Können alle fünf Fragen mit einem Nein beantwortet werden, wird der Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Regelfall bewilligt. Wird im Gegenzug nur eine Frage mit „Ja“ beantwortet, wird der Antrag mit den allseits bekannten Gesundheitsfragen der Gesundheitsprüfung bearbeitet.
Verschiedene Lösungen, um Arbeitskraft zu versichern
Liegt die Depression bereits mehrere Jahre zurück, kann alternativ auch ein verkürzter Betrachtungszeitraum die Lösung des Problems darstellen.
Optional hat der Versicherer bei Versicherungsabschluss die Möglichkeit, Leistungsausschlüsse auszusprechen, wenn die Berufsunfähigkeit auf eine Depression zurückzuführen ist.
Darüber hinaus kann ebenso die Vereinbarung sogenannter Risikozuschläge zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verhelfen. Jedoch ergibt sich für den Versicherungsnehmer damit ein teurer Versicherungsschutz seiner Arbeitskraft.
Burnout führt häufig zur Ablehnung
Ein ähnliches Abbild zeigt sich auch bei der Absicherung der Arbeitskraft, wenn das Leben bereits von einem Burnout- Syndrom gezeichnet ist. Größtenteils müssen Betroffene damit rechnen, dass ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird.
Absicherung nur zu einem begrenzten Versicherungsschutz möglich
Nichtsdestotrotz haben auch an Burnout erkrankte Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Eine Option, die sich ihnen bietet, ist die Wahl zu abgespeckten Tarifen. Damit wird dem Versicherungsnehmer die Pflicht auferlegt, Versicherungsleistungen nur unter Vorbehalt in Anspruch zu nehmen. Zudem könnte auch die Klausel „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“ gestrichen werden. Experten halten diese Exklusion nicht für sinnvoll, da der Berufsweg ganzheitlich abgedeckt werden sollte, unabhängig davon welche Veränderungen sich ergeben.
Erkrankungen des Muskel- und Skelettapparats
Erkrankungen des Muskels- und Skelettsystems gehören zu einer der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Neben einem ungesunden Lebensstil sind sie auch der Grund dafür, dass es seit vielen Jahren deutschlandweit zu Frühverrentungen kommt, Tendenz steigend.
Ablehnungen stehen auf der Tagesordnung
Treten bereits vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung etwaige Krankheitsbilder auf, könnte sich dies problematisch au den Versicherungsabschluss auswirken. In der Regel wird das Risiko einer dauerhaften Berufsunfähigkeit von den Versicherungsunternehmen als sehr hoch eingeschätzt, sodass auf dem Antrag oftmals die Ablehnung folgt.
Risikozuschlag erhöht Versicherungsbeitrag
Sofern der Versicherer von einer Ablehnung des Antrages abwägt, wird der Versicherungsschutz lediglich unter Einbindung eines Risikozuschlages gewährt. Dieser schlägt sich bedeutend in den zu zahlenden Versicherungsbeiträgen nieder, sodass der Versicherungsnehmer überlegen sollte, inwieweit er die Kosten tragen möchte und vor allem kann.
Stoffwechsel- und Verdauungskrankheiten
Ein weitaus abgemildertes Szenario zeichnet sich ab, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei bestehendem Diabetes beabsichtigt wird. Im Allgemeinen wird der Versicherungsschutz unter der Prämisse eines Risikozuschlags vereinbart. Daher ist es ratsam, vor allem die Konditionen genauestens unter die Lupe zu nehmen und Zuschläge zu vergleichen.
Auf Vertragslaufzeit achten
Hat man einen passenden Versicherer gefunden, der auch bei bestehenden Diabetes Versicherungsschutz gewährt, ist es zu empfehlen, eine Vertragslaufzeit bis zum Eintritt des Rentenalters auszuwählen. Somit hat der Versicherungsnehmer auch nach Verlust der Arbeitskraft das Recht auf eine BU-Rente.
Risiko wird großgeschrieben
Neben dem Risikozuschlag ist auch ein Risikoausschluss zu erwarten, sodass im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Diabetes, keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erwarten sind. Ferner sind die Chancen einer Annahme bei Diabetes Typ I sehr viel höher als bei Typ II. Bei Versicherungsnehmern mit Diabetes Typ I hängt die Versicherungsannahme von dem Zeitpunkt der Diagnose ab. Dieser Zeitpunkt sollte weniger als 15 Jahre zurückliegen, da ansonsten die Ablehnung des Antrags bevorsteht.
Neubildungen durch Krebs
Eine Krebserkrankung kann die Arbeitskraft eines Versicherungsnehmers vorübergehend oder sogar dauerhaft außer Gefecht setzen. Umso wichtiger ist es, sich für den Fall der Fälle ausreichend abzusichern. Während die Berufsunfähigkeitsversicherung das Auftauchen der Krebserkrankung versichert, sieht dies bei einem bereits erkrankten Krebspatienten ganz anders aus.
Einzig die Absicherung der Erwerbsfähigkeit ist möglich
Sind bereits erkrankte Krebspatienten an einer Absicherung interessiert, rückt der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung in den Vordergrund. Diese versichert den Verlust der Erwerbsunfähigkeit. Nicht zum Versicherungsgegenstand dieser Police gemacht wird hingegen die Ausübung bestimmter Tätigkeiten. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung birgt den Vorteil, dass selbst Versicherungsnehmer, die den Krebs erfolgreich besiegt haben in Besitz einer Absicherung gelangen.
Alternativen nach einer Ablehnung
Kommt es tatsächlich zu einer Antragsablehnung und alle weiteren angefragten Anbieter zeigen sich im Hinblick auf die Versicherungsannahme weniger versöhnlich, stehen dem Versicherungsnehmer alternative Möglichkeiten zur Absicherung seiner Arbeitskraft zur Auswahl:
Grundfähigkeitsversicherung
Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert jene Veränderungen ab, die mit dem Verlust der 5 Sinne: hören, sehen, laufen, tasten und reden, einhergehen. Stellt man bei dem Versicherungsnehmer einen Verlust oder dauerhafte Beeinträchtigung der Grundfähigkeit fest, hat er Anspruch auf eine monatliche Rente. Entweder wird diese über die vertraglich vereinbarte Versicherungsdauer ausgezahlt oder bis zum Ende der Beeinträchtigung. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherte weiterhin berufstätig sein kann oder nicht.
Behinderung der 5 Sinne
Damit Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung überhaupt bezogen werden können, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass drei weniger zentrale Grundfähigkeiten oder eine zentrale Grundfähigkeit für die Dauer von mindestens 12 Monaten beeinträchtigt oder gar verloren sind.
Zentrale Grundfähigkeit – Definition
Unter den Begriff „Zentrale Grundfähigkeiten“ fasst man all jene Aktivitäten wie Reden, Sehen, das Nutzen der Hände und den Orientierungssinn.
Als weniger zentrale Grundfähigkeiten werden Aktivitäten zusammengefasst wie sitzen, stehen und das mit den Armen greifen.
Unfallversicherung
Wie der Name bereits verrät, gewährt die private Unfallversicherung (Unfallversicherung im Test) Schutz bei entstandenen Unfällen. Unabhängig davon, ob sich dieser in der Freizeit (Fit in der Freizeit) oder im Job ereignet. Dabei gilt dieser Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr. Des Weiteren versichert die Unfallversicherung alle körperlichen Schäden. Wenig Aufmerksamkeit spielt man der Tatsache zu, ob der Versicherungsnehmer dadurch berufsunfähig wird oder nicht.
Dread Disease Versicherung
Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung konzentriert sich die Dread Disease Versicherung (Dread Disease Versicherung im Test) auf die Absicherung der Grundfähigkeiten. Dabei werden mit der Dread Disease Versicherung grundsätzlich drei Versicherungsbereiche angesprochen: die Absicherung der 5 Sinne, Abschluss einer Pflegezusatzversicherung (Pflegeversicherung im Test) sowie individuelle Leistungen wie eine zusätzliche Unfallrente oder Vereinbarung einer Einmalzahlung.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um ein Versicherungskonzept, das der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr ähnlich ist. Jedoch tritt der Versicherer erst dann in Leistung, wenn dem Versicherungsnehmer diagnostiziert wird, dass er nicht mehr arbeiten kann oder in der Lage ist, für zumindest 3 Stunden zu arbeiten.
Anonyme Vorabanfrage kann Versicherbarkeit klären
Möchte man der Versicherungsgesellschaft nichts über die vorliegende Vorerkrankung erzählen und will dennoch erfahren, ob die Vorerkrankung versichert ist, kann eine anonyme Vorabanfrage sehr hilfreich sein. Diese Vorabanfrage kann mithilfe eines Versicherungsmaklers an die jeweilige Versicherung verschickt werden. Bei der Anfrage werden sämtliche Informationen zu persönlichen Angaben wie Name und Anschrift unkenntlich gemacht. Auch wenn mit der anonymisierten Anfrage ein hoher Kostenfaktor verbunden ist, kann sich dieser lohnen ehe man negativ in der HIS Wagnisdatei der Versicherer erscheint.
HIS Wagnisdatei – Sammlung aller Kundeninformationen
In dieser Datei werden alle Kundeninformationen der verschiedenen Anbieter gesammelt und auch untereinander ausgetauscht. Somit könnten sich bereits erwähnte Leiden bei einem Versicherer problematisch auf den Abschluss einer Versicherung auswirken.
Betriebs-BU – Berufsunfähigkeitsversicherug trotz Vorerkrankungen abschließen
Wem der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund bestehender Vorerkrankungen verwehrt bleibt, der hat über den Arbeitgeber die Möglichkeit, an eine Absicherung seiner Arbeitskraft zu gelangen.
Finanzielle Unterstützung des Chefs verringert die Hürden der Gesundheitsprüfung
Dabei richtet sich die Ausgestaltung des Versicherungsvertrages nach der Größe des jeweiligen Unternehmens. Verfügt das Unternehmen über einen annehmbaren Mitarbeiterstamm, fällt die Risikoprüfung deutlich milder aus. Denn je höher der Arbeitgeberzuschuss und die Anzahl der versicherten Arbeitnehmer sind, desto weniger müssen Hürden bei der Gesundheitsprüfung erwartet werden. Somit wird dem Versicherer eine ausgewogene Streuung des Risikos angeboten. Sofern sich der Arbeitgeber nicht an dem Wohl seiner Arbeitnehmer beteiligt, gehen die Versicherer in der Regel vom worst case aus und verschärfen die Bedingungen der Gesundheitsprüfung.
Dienstobliegenheitserklärung
Statt der Gesundheitsüberprüfung erfolgt die Ausgestaltung des Kollektivvertrags durch Unterschrift einer Dienstobliegenheitserklärung.
Diese besagt:
Es liegt bei dem Arbeitnehmer keine Berufsunfähigkeit oder Schwerbehinderung vor. Ferner war der Arbeitnehmer in den letzten Jahren für bestimmte Zeiträume nicht ununterbrochen arbeitsunfähig.
Zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Diese birgt im Leistungsfall den Vorteil, die vorvertraglichen Anzeigeverpflichtungen und mögliche Leistungsablehnung so gering wie möglich zu halten, als bei einer vollständigen Gesundheitsprüfung
Die Betriebs-BU wird auch vom Staat über die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge unterstützt. Genauso wie die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge unterliegen die Beiträge zur Betriebs-BU der Sozialabgaben- und Lohnsteuerfreiheit. Da keine Sozialabgaben auf die BU-Zahlungen bezahlt werden, spart der Chef sehr viel Geld, das er meistens an seine Arbeitnehmer weitergibt.
Kostenszenario einer Betriebs-BU
Ein 31-jähriger Angestellte hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die ihm im Falle der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente von 1.000 Euro ermöglicht. Für diese zahlt er monatlich einen Versicherungsbeitrag von 45,10 Euro. Entscheidet er sich hingegen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung über seinem Betrieb würden ihm bei einer Rente von monatlich 1.250 Euro Beitragszahlungen von 28,71 Euro in Rechnung gestellt werden. Darin eingerechnet ist bereits der Arbeitgeberzuschuss von 20 Prozent eingerechnet.
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Fazit
Trottet man mit einer Vorerkrankung durchs Leben, erscheint der Abschluss einer günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung als unmöglich. Vielmehr haben Versicherungsnehmer damit zu rechnen, dass ihnen erhebliche Risikozuschläge in Rechnung gestellt werden, die gleichzeitig die Versicherungsprämie erhöhen. Jedoch besteht bei einigen Versicherungen die Möglichkeit, zumindest eine Absicherung der Grundfähigkeiten vorzunehmen. Wem das zu wage erscheint, der kann sich bei seinem Arbeitgeber über den Abschluss einer Betriebs-BU informieren.