Schöne Zähne
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Veröffentlicht: 20.05.2015
Aktualisiert: 24.07.2015

Bitte Lächeln – wie teuer sind schöne Zähne wirklich?

Mit einem Lächeln strahlen wir unserem Gegenüber einen ersten positiven Eindruck aus. Umso freundlicher und attraktiver wird unser Erscheinungsbild interpretiert, wenn wir schöne Zähne besitzen. Doch längst nicht jeder ist mit der Besonderheit schöne Zähne gekennzeichnet, sodass häufig horrende Summen für ein schönes Lächeln ausgegeben werden müssen. Im Zuge dessen zeigen wir auf wie teuer uns zahnärztliche Leistungen zu stehen kommen und was sie eigentlich taugen. Im Anschluss daran präsentieren wir mit der Zahnzusatzversicherung einen Lösungsansatz und erklären was es bei ihrem Abschluss zu beachten gibt. Zu guter Letzt präsentieren wir einige Tipps für ein schönes Lächeln.

Schöne Zähne haben ihren Preis

Schöne Zähne tragen nicht nur zur Stärkung unseres Wohlbefindens und Selbstbewusstseins bei, sondern werden vermehrt als eine Art Luxusgut gesehen. Dabei nehmen die Zahnarztpraxen basarähnliche Schemen an, die den Patienten mit zahlreichen Versorgungsleistungen versorgen. Neben der zahnärztlichen Grundversorgung werden weitere Leistungen angeboten für die der Patient selbst aufzukommen hat.

Krankenkassen erstatten nur das Notwendigste

Demzufolge sehen sich die Krankenkassen (Gesetzliche Krankenversicherung im Test) nicht verpflichtet, die Kosten jeder Behandlungsmaßnahme zu übernehmen. Hierbei gehen sie sehr viel strategischer vor, sodass eine Unterscheidung zwischen „want und need dentistry“ stattfindet. In der Regel erstatten die Krankenkassen die Behandlungskosten für alle notwendigen Maßnahmen („need“). Jedoch erfolgt die Erstattung auch nur dann, wenn ihnen die geplante Behandlung sinnvoll erscheint.

Kosten werden in Zukunft rapide ansteigen

Bei Betrachtung der kassenärztlichen Erstattungssituation eröffnet sich den Zahnärzten ein lukratives Geschäft. Denn jedes Jahr werden rund 6,7 Milliarden Euro für ein wunderschönes Lächeln ausgegeben. Schätzungen zufolge sollen diese Ausgaben bis 2030 auf rund zehn Milliarden Euro wachsen.

Preise bald Verhandlungssache?

Die Preise, die uns oder der Krankenkasse im Nachhinein in Rechnung gestellt werden, sind in der Gebührenordnung für Zahnärzte zu lesen. Sobald eine Versorgungsleistung nicht dort aufgelistet ist, können sich Patienten haarsträubende Verhandlungen mit ihrem Zahnarzt liefern, da der Preis dann Verhandlungssache ist.

Damit einhergehend stellt sich oftmals die Frage wie gut die unterschiedlichen zahnärztlichen Leistungen tatsächlich sind:

Behandlungsmaßnahme Für wen Kosten wann sinnvoll
Fissurenversiegelung Kinder von 6 bis 14 Jahre, Versiegelung von Weisheitszähnen, Milchzähne 17,72 Euro pro Zahn bei erhöhter Kariesgefährdung, Schwierigkeiten mit Mundhygiene
Wurzelbehandlung Zähne mit komplizierter Anatomie 1.000 Euro für einen Backenzahn Zahn retten
Kariesfrüherkennung für jeden Patienten 50 Euro für Inspektion von Ober- und Unterkiefer frühstmöglich
Bleaching optisch störenden belastenden Zahnverfärbungen Verhandlungssache, 30-70 Euro pro Zahn bei ästhetisch störenden Verfärbungen
Verblendschalen Zahnfehlstellungen,-verfärbungen,-anomalien im Bereich des Lächelns abhängig vom Veneer Typ sowie Zahl, Vorbehandlungen, 400 Euro pro Stück für ein schöneres Lächeln
Betäubung durch Hypnose Kinder und Erwachsene mit Würgereiz, örtliche Betäubung nicht vertragen, Angst vor dem Zahnarzt haben 50 bis 150 Euro pro Behandlung Menschen mit Zahnarztangst
Schnarcherschienen alle Schnarcher ab 200 Euro bei schnarchen
Speicheldiagnostik Kinder im frühen Kindesalter ca. 130 Euro bei regelmäßiger Untersuchung des Speichels
Paradontitiskeime Menschen mit erhöhtem Paradontitis-Risiko Kollagenasen Tests 25 Euro, Bakterientests ab 40 Euro bei Entzündungen der Zahnfleischtaschen
Halitose (Mundgeruch) für jeden Patienten ab 160 Euro bei bestehendem Mundgeruch

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Zähne sollten sehr früh versichert werden

Frühe Absicherung Zähne

Dass die kassenärztliche Regelversorgung ihre Mitglieder mit kontinuierlichen Kürzungen hinsichtlich ihrer Versicherungsleistungen überrascht ist längst kein Geheimnis mehr. Umso mehr rückt die Notwendigkeit einer Zahnzusatzversicherung (Zahnzusatzversicherung im Test) in den Vordergrund. Diese ist insbesondere all denen anzuraten, die sich nicht mit der Grundversorgung der Krankenkasse zufrieden geben wollen. Jedoch sollte der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schnellstmöglich vollzogen werden. Denn mit steigendem Alter sind auch höherpreisige Versicherungsbeiträge zu erwarten. Die Zahnzusatzversicherung steigt nicht nur mit dem Alter rapide an, sondern auch wenn bereits offensichtliche Zahnprobleme vorhanden sind.

Nachrangige Behandlungsmaßnahmen führen zur Leistungsverweigerung

Mit dem Versicherungsabschluss in jungen Jahren erfreut man sich nicht nur an der Zahlung geringer Versicherungsbeiträge, sondern entgeht auch der Gefahr, bei höherem Alter oder fehlenden Zähnen, von der Versicherung abgelehnt zu werden. Doch bei der Frage welche Behandlungen die Zahnzusatzversicherung übernimmt scheiden sich die Geister, sodass man mit den eigenen Annahmen des Öfteren falsch liegt. Grundsätzlich erstattet die Zahnzusatzversicherung keine Kosten, wenn es sich bei den Maßnahmen um begonnene oder beim Vertragsabschluss geplante Zahnbehandlungen handelt. Hierbei gilt für die Versicherung eine Behandlung als geplant, wenn bei Behandlung weitere Behandlungsmaßnahmen prognostiziert werden. Dies eröffnet den Versicherungen den Vorteil, dass sie Leistungsverweigerungen aussprechen können.

Erstattung von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich

Erstattung Versicherung

Liebäugelt man mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte bedacht werden, dass nicht alle Versicherungen vom ersten Tag an Versicherungsschutz gewähren. Oftmals müssen Versicherungsnehmer Wartezeiten in Kauf nehmen bis sie in den Genuss der Kostenübernahme gelangen. Des Weiteren weisen einige Versicherer das Phänomen auf, das sie nur in Leistung treten, wenn die Krankenkasse sich beteiligt. Wiederum andere sehen sich erst in der Leitungspflicht, wenn keine Erstattung seitens der Krankenkasse stattfindet. Dass die Versicherungsbeiträge plötzlich sehr rapide ansteigen dürfte auch keine Überraschung auslösen.

100 Prozent Kostenübernahme gibt es nicht

Bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung zeichnet sich ein guter Versicherer dadurch aus, dass er 80 bis 90 Prozent der Gesamtrechnung für Zahnersatz übernimmt. Keinesfalls werden aber die geworbenen 100 Prozent übernommen. Häufig meint man mit den 100 Prozent die Verdoppelung des gesetzlichen Festzuschusses, die nur wenige Bruchteile der Gesamtrechnung ausmachen.

Beispiel für eine Kostenübernahme

Sofern das Implantieren einer Brücke ansteht, erhält der Patient einen Krankenkassenzuschuss in Höhe von 50 Prozent. Denselben Prozentsatz erhält der Patient auch von seiner Zahnzusatzversicherung, sodass ihm eine 100 prozentige Kostenübernahme gewährt wird. Sofern das Implantat einen Kostenfaktor von 3.000 Euro hat, beträgt der Krankenkassenzuschuss 500 Euro. Die Versicherung zahlt ihm auch einen Zuschuss von 500 Euro. In dem Fall wird der Patient mit den restlichen 2.000 Euro zur Kasse gebeten.

Beantwortung der Gesundheitsfragen am besten mit Zahnarzt

Gesundheitsfragen Zahnarzt

Die Durchsicht der unterschiedlichen Zahnzusatzversicherungen sollte nicht nur nach dem Gesichtspunkt der Beitragserstattung erfolgen, sondern eine ganzheitliche Sicht auf Kriterien wie Gesundheitsfragen und Bonusheft zu nehmen. Wie bei jeder anderen vorsorglichen Versicherung auch, ist der Patient bei Gesundheitsfragen zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet. Um eine möglichst lückenlose Beantwortung der Gesundheitsfragen zu gewährleisten ist es ratsam, den Fragebogen mit dem behandelnden Zahnarzt durchzugehen. Denn oftmals hat dieser weitere Informationen vermerkt von denen der Patient nichts weiß. Kommt es zum Leistungsfall prüfen die Zahnzusatzversicherungen genauestens ob Vorerkrankungen vorlagen, die nicht zur Sprache kamen. Ist dies der Fall begrüßt die Versicherung den Antrag zur Kostenübernahme mit Leistungsverweigerung.

Höhere Zuschüsse mit Bonusheft möglich

Zuschüsse Bonusheft

Weniger aufreibender ist der Versuch sich durch das Bonusheft höhere Zuschüsse einzuheimsen. Hierbei genügt es allein seine Zähne zu pflegen und regelmäßig den Zahnarzt aufzusuchen. Dahingehend sind Erwachsene dazu verpflichtet einen jährlichen Kontrolltermin beim Zahnarzt wahrzunehmen, während sich die Kontrolltermine bei Kinder und Jugendlichen auf zwei Mal jährlich erstrecken. Kann in den letzten fünf Jahren ein lückenloses Bonusheft nachgewiesen werden, erhält der Patient einen Krankenkassenzuschuss in Höhe von 60 Prozent. Wir der Zahnarzt regelmäßig seit zehn Jahren aufgesucht so sind bereits 65 Prozent Zuschuss möglich. Patienten mit einem sehr geringen Einkommen erhalten den Zuschuss gemäß Härtefallregelung. Diese besagt, dass sie den doppelten Festzuschuss der Krankenkasse zur Verfügung gestellt bekommen.

Tipps für ein schönes Lächeln

Fazit

Ein strahlendes Lächeln ist derzeit mit einem hohen Kostenfaktor verbunden, die jedem Patienten vor Augen führt wie teuer doch die eigene Schönheit ist. Dabei kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung Abhilfe schaffen. Jedoch sollte man beachten, dass 100 Prozent Übernahme nicht gleich eine kostenlose Behandlung bedeuten, sondern versteckte Kosten mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll verschiedene Zahnzusatzversicherungen genauestens unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls eine zweite Meinung einzuholen, damit der Tarif gefunden wird, der dem Versicherungsbedarf entspricht.