Leistungen der Unfallversicherung – was ist wirklich abgesichert?
Auch wenn wir es nicht wahrhaben wollen ist es faktisch bewiesen, dass wir uns ständig Gefahren aussetzen, ganz gleich an welchem Ort wir uns letzten Endes aufhalten. Dabei ist das Eigenheim als Ort des Geschehens nahezu prädestiniert. Demnach kann ein simpler Sturz dazu führen, dass man langfristig außer Gefecht gesetzt ist und im schlimmsten Fall seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Die daraus resultierende Invalidität stellt uns vor Herausforderungen, denen wir oftmals nicht gewachsen sind, aber auch gleichermaßen mit einer gewissen Furcht begegnen. Mit ihr muss man sich von dem Leben in Freiheit und Selbständigkeit verabschieden. Demzufolge hat man sich gezwungenermaßen daran zu gewöhnen auf fremde Hilfe angewiesen zu sein und sich heilmethodischen Therapien zu unterziehen, damit ein vergleichbar normales Leben unter den neuen Gegebenheiten geführt wird. Natürlich sind diese Leistungen für den Betroffenen nicht kostenlos und müssen in vollem Umfang gedeckt werden, um eine Teilgenesung zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund scheint keine andere Police soviel Anklang zu finden wie die Unfallversicherung. Gerade diese Situationen zeigen, dass der Abschluss einer Unfallversicherung verpflichtend ist um das eigene Wohl zu schützen und kein finanzielles Desaster zu erleiden. Beabsichtigt man den Abschluss einer Unfallversicherung werden häufig die verschiedenen, am Markt etablierten, Versicherer und Leistungen miteinander verglichen, die uns grundsätzlich vor eine der Grundfragen beim Versicherungsabschluss stellt: „ Wie sollte eine gute Unfallversicherung aussehen, welche Leistungen sind enthalten?“
Welche sind die Grundleistungen der Unfallversicherung?
Beim Vergleich (Unfallversicherungen im Vergleich) der unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften neigen wir oft dazu, ohne es selbst zu realisieren, mit den Zahlen der verschiedenen Angebote zu liebäugeln. Denn häufig streben wir nach dem Prinzip: „Ich will eine Absicherung haben, jedoch soll sie mich nicht so viel kosten“. Hinzu kommt die Tatsache, dass man sich als Laie die angebotenen Policen anschaut und nicht weiß, welche Leistungen in der persönlichen Situation nun relevant sind. Daher betrachten wir die Grundleistungen einer Unfallversicherung noch differenzierter:
Invaliditätsleistung
Diese Leistungsart bildet die Basis der Unfallversicherung ab. Dementsprechend kann eine Versicherungspolice nur abgeschlossen werden, wenn sie diese Leistung enthält. Im Grunde versichert sie sämtliche Einschränkungen, die körperlicher oder psychischer Natur sind und den Betroffenen ununterbrochen in seiner Leistungsfähigkeit behindern.
Dabei ist die Höhe der zustehenden Leistung von folgenden Faktoren abhängig:
Gliedertaxe: dabei handelt es sich um Ratingtabellen, die den Verlust oder gänzliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit nach bestimmten Sätzen prozentual bewerten. Diese bestimmt gleichzeitig auch den Invaliditätsgrad und die Leistungshöhe. Kann bei der betroffenen Person eine uneingeschränkte Passivität der Gliedermaßen festgestellt werden, hat er einen Anspruch auf die ganze Summe der Versicherungsleistung. Sind nur Teile seines Körpers beschädigt erhält er dementsprechend eine Teilleistung.
Progression: beinhalten die Unfallversicherungspolicen die Klausel „Progression“ wird neben der Grundsumme auch ein Progressionsgrad festgelegt. Dieser besagt, dass die Leistungen mit einem Anheben des Invaliditätsgrades überproportional ansteigen. Wünschen Versicherungsnehmer eine hohe Entschädigung, bei ebenso hoher Invalidität, können sie diese Option in ihre Police aufnehmen.
Kann bei dem Versicherungsnehmer eine komplette Behinderung festgestellt werden und wird eine Versicherungssumme von 100.000,00 € vereinbart sind folgende Progressionssätze zulässig:
200 % | 225.000 EUR |
300 % | 300.000 EUR |
350 % | 350.000 EUR |
400 % | 400.000 EUR |
500 % | 500.000 EUR |
1.000 % | 1000.000 EUR |
Damit die Invaliditätsleistung auch tatsächlich ausgezahlt wird, sind folgende Charaktereigenschaften zu erfüllen:
- Feststellung einer dauerhaft gesundheitlichen Einschränkung (länger als drei Jahre)
- Eintritt innerhalb von 12 Monaten nach Geschehen des Unfalls
- Keine Verbesserung des Gesundheitszustands
Die Unfallversicherung wird in Form einer Kapitalzahlung ausgezahlt, die abhängig von der Schwere der Verletzung ist. Ein Anrecht auf Sofortzahlung besteht nur, wenn die Einschränkung eindeutig identifizierbar ist wie etwa der Verlust eines Körperteils. Ansonsten erfolgt die Auszahlung erst 12 Monate nach Unfallereignis. Dabei kann die Kapitalzahlung zu verschiedenen Zwecken genutzt werden. Zum einen für Rehabilitationsmaßnahmen, zum anderen aber auch für Umbau- oder Pflegekosten, die sich aufgrund der entstandenen Behinderung ergeben.
Zusätzliche Policen zur Unfallversicherung
Todesfallleistung
Diese Leistung findet nur dann Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer im ersten Jahr an den Folgen seines vorhergegangenen Unfalls stirbt. Sie wird auch dann ausbezahlt, wenn der Betroffene vorerst stabilisiert wurde, aber dennoch an seinen Verletzungen stirbt. Ihr Zweck kommt augenscheinlich der Familie des Verstorbenen zu Gute. Dabei handelt es sich um eine Absicherung, die die Hinterbliebenen vor finanziellen Unkosten schützen soll. Idealerweise wird die Versicherungssumme auf zwei Nettojahresgehälter festgesetzt, die die Option zur Ablöse von Krediten bietet, damit laufende Immobilienfinanzierungen abgeschlossen werden. Sollen die Hinterbliebenen im Todesfall garantiert abgesichert werden, ist es besser diesen durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung zu versichern.
Übergangsleistung
Innerhalb der Unfallversicherung kann der Versicherungsnehmer die Option „Übergangsleistung“ zusätzlich in seine Police aufnehmen. Diese hat den Vorteil, dass sie nicht wie bei der Invaliditätsleistung innerhalb von 12 Monaten, nach Unfallereignis zahlt, sondern schon nach drei bis sechs Monaten greift. Dabei erfolgt die Zahlung, sofern während des Zeitraums keine Verbesserung des Gesundheitszustandes erkannt wird. Jedoch wird diese Leistung als zweitrangig betrachtet, da sie ziemlich kostspielig ist. Aus diesem Grund ist es besser die Höhe der Todesfallleistung anzupassen, da zahlreiche Anbieter eine Vorauszahlung innerhalb der ersten 12 Monate leisten.
Krankenhaustagegeld
Steht ein längerer Krankenhausaufenthalt an, muss sich der Versicherungsnehmer mit sämtlichen Prozeduren wie Operationen und medizinischen Heilbehandlungen auseinandersetzen. Auch wenn ein Großteil der Krankenhauskosten von der Krankenkasse übernommen wird, so wird der Patient verpflichtet einige Zuzahlungen zu leisten. Denn mit dem Krankenhausaufenthalt müssen pro Tag 10,00 € als Patientenversorgung aufgewendet werden. Möchte der Patient während seines Aufenthaltes einen gewissen Komfort genießen wie beispielsweise Telefon wird er ebenfalls zur Kasse gebeten. Um diesen Kosten zu entgehen kann die Option „Krankenhaustagegeld“ in die Police aufgenommen werden. Das Krankenhaustagegeld (Krankenzusatzversicherung im Test) kann nur in Kombination mit dem Genesungsgeld abgeschlossen werden. Diese lassen sich wie folgt unterscheiden:
Krankenhaustagegeld: jeder Tag, den der Patient im Krankenhaus verbringen muss, wird ihm ein Tagegeld ausgezahlt, welches 10,00 € pro Tag ausmacht. Die Zahlung wird meist in der Höhe der Versicherungssumme für die Dauer von zwei Jahren gezahlt. Selbst bei ambulanten Operationen hat der Patient Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Genesungsgeld: dieses ist an das Krankenhaustagegeld gebunden, das für höchstens 100 Tage ab dem ersten Tag der Entlassung gezahlt wird. Die Höhe des zu leistenden Genesungsgeldes richtet sich dabei an den Tagen, die der Patient im Krankenhaus verbracht hat.
Unfallrente
Neben der Inanspruchnahme einer Kapitalzahlung kann auch eine lebenslange Rente vertraglich festgelegt werden. Jedoch kommt es nur zu Auszahlung der Rente, wenn der Patient einen Invaliditätsgrad von 50 % vorweisen kann. Jedoch ist sie nicht zu empfehlen, da sie die zu zahlenden Beiträge rasend schnell in die Höhe treiben. Umso sinnvoller ist deswegen die Anpassung der Versicherungssumme.
Leistungsgrenzen der Unfallversicherung
Mag die Versicherungssumme noch so hoch gesetzt worden sein, gibt es Versicherungsgesellschaften, die ihre Leistungen gemäß folgender Kriterien einschränken:
örtliche und zeitliche Begrenzung: es gibt Versicherer, die lediglich Freizeitunfälle absichern und nur deutschlandweiten Schutz gewähren. Jedoch sollten diese Policen nicht von Interesse sein und stattdessen lieber auf Unfallversicherungen zurückgegriffen werden, die weltweite Gültigkeit besitzen und Arbeitsunfälle abdecken.
Kein Alkohol: viele Versicherungen lehnen die Bereitstellung der Leistungen ab, wenn sich der Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ereignet hat. Da dies in den meisten Unfällen jedoch die Regel ist, kommen die Versicherungsgesellschaften wenigstens mit der Zahlung bis zu einer Promillegrenze von 1,3 entgegen.
Bewusstseinsstörungen: ereignen sich Unfälle, die weder durch den Genuss von Alkohol als auch Einnahme von Medikamenten begründet werden können, wird der Versicherungsschutz nicht aktiv. Bei Fällen wie Ohnmacht oder Schlaganfall wird die Leistungsbereitschaft auf verschiedene Weise betrieben. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Vertragsbedingungen noch genauer unter die Lupe zu nehmen.
Besondere Risiken: sofern sich ein Unfall aufgrund einer bestehenden Erkrankung ereignet hat, reagieren die Versicherungen mit entsprechenden Abzügen in der Versicherungsleistung. Geht man einer Extremsportart nach kann man davon ausgehen, dass diese nicht in den Versicherungsschutz aufgenommen wird. Jedoch gibt es Anbieter, die dieses Risiko gegen einen Aufpreis mit in ihre Versicherungspolice aufnehmen.
Fazit
Gerade die Police der Unfallversicherung weist sehr viele Fallstricke auf, vor denen man sich in Acht nehmen sollte, um am Ende des Tages eine Versicherung zu unterzeichnen, die auch im Notfall tatsächlich leistet was sie verspricht. Dazu kann es sinnvoll sein, die verschiedenen Anbieter hinsichtlich ihrer angebotenen Leistungen näher zu überprüfen. Dahingehend kann ein Vergleichsrechner bei der Suche nach dem passenden Versicherer sehr hilfreich sein. Denn dieser sucht nach Eingabe der persönlichen Daten genau diejenigen heraus, die der persönlichen Situation entsprechen oder zumindest nahekommen. Damit kann der Interessent sicher sein, in dem Pool von Anbietern auch den zu finden, der das eigene Versicherungsprofil am besten widerspiegelt.