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Veröffentlicht: 11.04.2014
Aktualisiert: 10.02.2016

Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen

Die Nachricht vom Gynäkologen zu bekommen, dass der vorgenommene Schwangerschaftstest positiv ist, erleben viele Frauen mit einem Gefühl der Lebensfreude und einige auch mit der Verwirklichung eines Traumes, eine Familie zu gründen. Da ist es geradezu selbstverständlich, dass die nächsten neun Monate darauf ausgelegt sind, mehr über das kleine Wesen zu erfahren, dass im Mutterleib wächst und sich für den kommenden Lebensabschnitt vorzubereiten. Mit jeder Ultraschalluntersuchung und jedem Bild, welches die werdenden Eltern zu Gesicht bekommen, kommen weitere Herausforderungen auf sie zu, wie beispielsweise der Name des Kindes, die Gestaltung des Kinderzimmers und natürlich die Frage auf welchem Wege das Baby zur Welt gebracht werden soll. Hat man sich im Laufe der neun Monate für eine Geburtsart und zuständige Hebamme entschieden, steht dem Geburtstermin eigentlich nichts im Wege. Dennoch gibt es Schwangerschaften, die zwar behutsam ablaufen, bei denen aber kleine Zwischenfälle eintreten können. So ist es möglich, dass das Baby zu früh zur Welt kommt oder ganz im Gegenteil, das Kleine sich dafür entscheidet weiterhin im Mutterleib zu residieren und dadurch eine Geburt durch das Ärzteteam eingeleitet werden muss. In beiden Fällen ist höchste Achtung geboten, denn Komplikationen wie Sauerstoffmangel oder ein erschwertes Öffnen des Muttermunds machen vor keiner Geburt Halt. Erblickt das Baby das Licht der Welt, ist die Freude bei den frisch gebackenen Eltern riesengroß. In einigen Fällen findet diese Euphorie ein jähes Ende, wenn der Arzt attestiert, dass während der Geburt Komplikationen aufgetreten sind, wodurch das Neugeborene bleibende Schäden davongetragen hat. Natürlich löst diese Hiobsbotschaft bei allen Beteiligten Schock und Wut aus, sodass die Eltern das zuständige Krankenhaus zur Rechenschaft ziehen wollen. Da aber mit einem Verklagen des Krankenhauses, das Risiko wächst in Zukunft von keinem Arzt mehr behandelt zu werden, wird die Schuld oft auf die Hebammen geschoben, obwohl diese, als Geburtshelfer, nur ihre Pflicht getan haben. Doch wie können sich die Hebammen gegen solche Anschuldigungen schützen?

Aktuelle Geburtssituation in Deutschland

Betrachtet man die Geburtssituation im Einzelnen geht ein verstärkter Trend dahin, Kaiserschnittgeburten durchführen zu lassen. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass die Ärzte mit einer geringeren Risikofreude an ihre Arbeit gehen, die sich durch ihre Ausbildung und Personalausstattung erklären lassen. Darüber hinaus sind die Hebammen schlecht gestellt und haben mit einem Mangel an fachspezifischen Kenntnissen zu kämpfen. Aufgrund der sinkenden Geburtszahlen ist auch die Zahl der tätig werdenden Hebammen deutlich zurückgegangen. Nichtsdestotrotz sieht eine Vielzahl von Krankenhäusern davon ab, bei der Geburt einen Kaiserschnitt vorzunehmen und ihnen fachmännisch auch ohne Eingriff zur Seite zu stehen. Denn den werdenden Müttern ist es nicht so wichtig auf welche Art und Weise sie ihr Kind gebären, sondern sie die erforderliche Unterstützung und Schmerztherapie bekommen. Da sei es besonders wichtig, über ausreichende Hebammen zu verfügen, auch wenn diese in ihrer Berufshaftpflicht gefährdet sind.

Hebamme – ein Problem der Versicherung

Die gegenwärtige Situation der Hebammen zeigt, dass nicht längst jede Berufsgruppe in den Genuss einer Berufshaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung im Test) kommen kann. Davon betroffen sind vor allem die freiberuflichen Hebammen. Sofern Hebammen Gebrauch von einer Berufshaftpflichtversicherung gemacht haben, müssen diese ab Juli mit einer saftigen Anhebung ihrer Prämien rechnen, die sich auf 5.000,00 € im Jahr belaufen. Aber nicht nur freiberuflich arbeitende Hebammen haben mit wesentlich höheren Beiträgen zu kämpfen, nein auch die in Krankenhäusern festangestellten Geburtshelfer sind von den Erhöhungen ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen worden. Dadurch stellt die Geburtshilfe einen immensen Kostenfaktor für jedes Krankenhaus dar, welcher nur durch die Schließung etlicher Geburtshilfestationen aufgefangen werden können. Gerade dieser Einriss in der bestmöglichen Versorgung einer Geburt hat die Kosten für das auf die Welt gekommene schwerstbehinderte Kind in die Höhe rasen lassen, für die die Hebamme bei nachlässigem Reagieren zur Kasse gebeten wird. Bei entsprechender Versicherung der Hebamme sieht sich die Berufshaftpflichtversicherung in der Pflicht 3 Millionen € für das lebenslange Pflegepaket des Kindes zu übernehmen. In diesen 3 Millionen sind ein Schmerzensgeld von 500.000,00 € enthalten, wie auch Kosten, die für die Pflege durch die Eltern abgedeckt werden. Diese belaufen sich auf 900.000,00 €, die von einem Stundenentgelt von 11,00 € und einer 25 jährigen Pflegedauer ausgeht. Hinzugerechnet werden dabei auch noch etwaige Heimkosten.

Zudem sehen sich viele Haftpflichtversicherer in der Situation, dass zahlreiche Kranken- und Pflegekassen die Kosten für die in Anspruch genommenen Untersuchungen und Leistungen des Klägers einfordern. Genau diese Abhandlungen haben zur Folge, dass sich große Versicherer nicht mehr dazu breitschlagen lassen, Hebammen in ihre Haftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherungen im Test) aufzunehmen. Demzufolge hat sich die Zürich AG dazu entschlossen, der Berufshaftpflicht der zur Geburtenhilfe gehörenden Berufe, den Rücken zu kehren und sich ganz aus diesem Metier zurückzuziehen. Aber auch die Nürnberger Versicherungsgruppe hat angekündigt sich aus diesem Versicherungsgeschäft zurückziehen zu wollen. Aus diesem Grund entscheiden sich viele arbeitende Hebammen dazu, aus der Geburtshilfe auszusteigen und nur für die Zeit vor und nach der Geburt, der werdenden Mami, unterstützend zur Seite zu stehen.

Die Folgen der werdenden Mütter

Nicht nur dass sich die Hebammen um ihren Job und damit um ihre Existenz sorgen machen müssen, nein auch die Mütter müssen um ihre Versorgung bangen, wenn es auf die Geburt zugeht. Da Kosteneinsparungen mit Schließung vieler Geburtsstationen beabsichtigt werden, trifft diese ebenso werdende Eltern sehr hart. Denn diese müssen lange Strecken fahren um eine reibungslose Geburt, unter fachmännischer Aufsicht, gewährleisten zu können. Denn in Zukunft haben nur gut wirtschaftende Krankenhäuser das Privileg eine Geburtsstation zu ihren Bereichen zählen zu können. Dies habe nicht nur zur Folge, dass diese Krankenhäuser mit einer 100 % Kapazitätsauslastung konfrontiert werden, sondern auch das jedes werdende Elternpaar sowohl in der Wahl des Geburtsortes als auch in der Entscheidung wie die Geburt von statten geht, eingeschränkt wird. Dahingehend vertreten viele Mütter den Standpunkt, dass für die Hebammen ausreichende Optionen zur Versicherung bestehen sollen, da sie künftig nicht ohne die Unterstützung einer Hebamme in die Kindesgeburt gehen wollen.

Lösungen für die Zukunft der Hebammen

Um den horrenden Kosten entgegenwirken zu können, müsste jede Hebamme sehr viele Frauen durch die Schwangerschaft und Geburt begleiten, damit diese auf einem wirtschaftlich stabilen Level stehen. Darunter würde die Betreuungsqualität immens leiden, weil die Hebammen nur nach dem Schema „Massenabfertigung“ arbeiten würden um ihren Lebensunterhalt sichern zu können und weniger das Wohl der Mutter im Blick haben. Diese einzelnen Punkte demonstrieren, dass Handlungsbedarf besteht und sich an der gegenwärtigen Politik etwas ändern muss. Und es hat sich tatsächlich etwas getan, auch wenn dieser Wandel nur von kurzer Dauer geprägt ist. Der Gesundheitsminister Herrmann Gröhe hat sich dafür stark gemacht, dass die steigende Haftpflichtversicherung durch eine ebenso gerechte Entlohnung kompensiert wird. Demnach haben sich die Krankenkassen darauf geeinigt, dass sie für die zusätzlichen Aufwendungen von 6,5 Millionen € einstehen werden. Im Konkreten heißt dies, dass die jährlich zu erwartende Prämie von derzeit 4.240,00 € auf 5.090,00 € klettern wird und somit ein Mehr an 50 % gezahlt werden würde als im Vorjahr. Diese Einigung stimmt die betroffenen Hebammen jedoch nur mäßig zufrieden. Denn ab Juli 2015 sehen sie sich wieder in der Situation um ihre Existenz fürchten zu müssen, da die Vereinbarungen zwischen den Hebammen und Versicherungen auslaufen. So müssen sie darauf hoffen, dass neue Lösungen zu ihrem Schutz gefunden werden.

Fazit

Es spielt keine Rolle, welcher Beruf im Bereich der Geburtenhilfe ausgeübt wird, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung scheint unersetzlich zu sein, um diesen Beruf auch in Zukunft nachgehen zu können. Auch wenn der Abschluss der Berufshaftpflicht einen deutlichen Kostenaufwand nach sich zieht, ist es dennoch sinnvoll, diesen einzugehen. Denn es kann immer mal wieder vorkommen, dass während einer Geburt Komplikationen auftreten können, und für den Fall möchte man sich ja versichert wissen, wenn aufgebrachte Eltern von ihrem Recht auf Schmerzensgeld vor Gericht Gebrauch machen wollen. Damit man auch eine Versicherung findet, die einen tatsächlich mit dieser Profession aufnimmt, sollte eine eingehende Recherche über die verschiedenen Versicherer durchgeführt werden. Dabei sollte, man sich auf Testergebnisse verlassen, die als Wegweiser dienen um den für sich adäquaten Versicherer zu finden, der gleichzeitig den erhofften Schutz zu einem angemessenen Preis bietet.